Die Stadtbürgerschaft hat in ihrer 2. Sitzung am 5. Juli 2023 die Deputation eingesetzt. Sie hat für alle Deputationen folgenden Beschluss gefällt:
Die Deputationen haben folgende Aufgaben:
Gemäß Artikel 129 Absatz 1 Satz 1 der Landesverfassung:
1. vorbehaltlich der Bestimmung des Artikels 67 Absatz 2 der Landesverfassung, Beratung und Beschlussfassung über die Angelegenheiten der jeweiligen Verwaltungszweige, wie sie sich aus der Geschäftsverteilung des Senats ergeben, und
2. beratende Mitwirkung an der Aufstellung des Haushaltplans für die entsprechenden Verwaltungszweige.
Gemäß Artikel 129 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 105 Absatz 3 der Landesverfassung:
1. Beratung und Beschlussfassung über die der Deputation von der Stadtbürgerschaft erteilten Aufträge und 2. Beratung und Berichterstattung über von der Stadtbürgerschaft überwiesene Angelegenheiten.
Die Deputation hat elf Mitglieder.
Die Stadtbürgerschaft hat die Deputation durch Beschluss vom 5. September 2023 in Deputation für Soziales, Jugend und Integration umbenannt.
Die mit * markierten Personen gehören nicht der Bürgerschaft an.