S21-277 Verkehrsregelung Hagenweg

Hauptpetent/in: anonyme*r Petent*in
Ende der Mitzeichnungsfrist: 2026-01-30
Anzahl Mitzeichner: 78

Es wurde nachstehende Petition eingereicht:

Sperrung des Hagenwegs in 28219 Walle für den Durchgangsverkehr, sowie Durchsetzung des Tempolimits von 30km/h

Der Hagenweg begrenzt das Kleingartengebiet in Bremen Walle. Durch vermehrte Nutzung als Umgehungsstraße, sogar für Staus der nahe gelegenen Autobahn und überhöhte Geschwindigkeit entstehen zahlreiche gefährliche Situationen durch riskante Überholmanöver, die insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger gefährden.
Des weiteren wird durch den hohen Verkehr und die Geschwindigkeiten die Lärmbelastung der Anlieger erhöht und der Erholungswert des Kleingartengebiets verringert.

Daher fordern wir den Hagenweg für den Durchgangsverkehr zu sperren und die bereits bestehende Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h durchzusetzen.
Möglich Maßnahmen wären:
- Umwandlung des Hagenwegs in eine Einbahnstraße
- Teilung der Straße in 2 Sackgassen
- weitere Temposchwellen, wie im Bereich des "Mäusetunnels"

Damit wäre die Zufahrt für Anlieger weiterhin gewährleistet, doch die Gefährdungen sowie die Lärmbelästigung deutlich verringert.

L21-310 Verbot von privatem Feuerwerk

Hauptpetent/in: Truscelli, Sarah
Ende der Mitzeichnungsfrist: 2026-02-16
Anzahl Mitzeichner: 40

Es wurde nachstehende Petition eingereicht:

Wir fordern ein Verbot von privatem Feuerwerk im Land Bremen, da die bisherigen Regelungen und Appelle an Eigenverantwortung nicht ausreichen, um Tiere wirksam zu schützen.
In der Praxis wird privates Feuerwerk längst nicht mehr auf den Jahreswechsel beschränkt. Viele Menschen beginnen bereits ein bis zwei Wochen vor Weihnachten mit dem Zünden von Böllern und auch nach Silvester hält die Lärmbelastung häufig mehrere Tage an. Diese Entwicklung führt zu einer dauerhaften, unkontrollierten Belastung, insbesondere für Haus- und Wildtiere.
Feuerwerk verursacht nachweislich starken Stress, Angstreaktionen, Panikfluchten, Verletzungen und Todesfälle bei Tieren. Während ein einzelnes, zeitlich klar begrenztes Ereignis bereits eine erhebliche Belastung darstellt, ist eine über Tage und Wochen andauernde, unvorhersehbare Lärmeinwirkung tierschutzrechtlich nicht mehr verhältnismäßig. Tiere haben keine Möglichkeit, sich dieser Belastung zu entziehen oder sich davon zu erholen.

Zusätzlich zeigen öffentliche Äußerungen in sozialen Netzwerken im Zusammenhang mit Feuerwerksverboten, dass bestehende Regelungen und Appelle an Eigenverantwortung von Teilen der Bevölkerung bewusst abgelehnt oder provokativ missachtet werden. Kommentare, in denen frühzeitiges oder verstärktes Zünden angekündigt oder Verboten demonstrativ widersprochen wird, verdeutlichen, dass freiwillige Rücksichtnahme als Steuerungsinstrument nicht funktioniert. Diese öffentliche Haltung spiegelt sich auch in der Praxis wider und trägt dazu bei, dass Feuerwerk über einen längeren Zeitraum hinweg gezündet wird.
Die derzeitige Rechtslage setzt auf zeitliche Einschränkungen und individuelle Verantwortung. In der Praxis zeigt sich jedoch ein erhebliches Vollzugsdefizit: Verstöße gegen Zündzeiten sind schwer kontrollierbar, Anzeigen bleiben häufig folgenlos, und bestehende Regelungen entfalten keine ausreichende Schutzwirkung. Dadurch entsteht faktisch eine jährlich wiederkehrende Dauerbelastung für Tiere.

Nach § 1 des Tierschutzgesetzes darf niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Angesichts der bekannten und erheblichen Auswirkungen von privatem Feuerwerk auf Tiere kann ein rein privates Freizeitvergnügen nicht mehr als vernünftiger Grund im Sinne des Tierschutzes angesehen werden.

Ein Verbot von privatem Feuerwerk im Land Bremen ist daher erforderlich, um Tiere effektiv zu schützen und die wiederkehrende, unkontrollierbare Belastung zu beenden. Öffentliche, professionell organisierte Feuerwerke können hiervon ausgenommen bleiben, da sie zeitlich begrenzt, planbar, kontrollierbar und behördlich genehmigt sind.

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