Es wurde nachstehende Petition eingereicht:
Oberstufe für die Wilhelm-Kaisen-Oberschule (WKO)
Die WKO als fortführende Schule auf dem Schulkomplex an der Valckenburghstraße in der Bremer Neustadt bedeutet für viele Schülerinnen und Schüler einen weiteren Schritt in das Erwachsenwerden. Neben der Helene-Kaisen-Grundschule gehören zum Kaisen Campus auch die KiTa Kornstr. und der Circus Jokes - das bedeutet, dass Kinder von 0 Jahren bis z.Zt. 10. Klasse gemeinsam wachsen können.
Für diese Gemeinschaft ist eine Vielfalt von Schülerinnen und Schülern ausschlaggebend und förderlich. Eine Oberstufe als weiteren möglichen Schulabschluss (Abitur) würde die Gemeinschaft und Vielfalt vergrößern - aber auch die Chancen der Stadtteilkinder erhöhen!
Viele Schülerinnen und Schüler der WKO hatten bis dato nicht die Möglichkeit, auf dem Kaisen Campus ihr Abitur abzulegen - obwohl sie liebend gerne an ihrer Schule geblieben wären. Für alle folgenden Jahrgänge wäre dies aber machbar - freiwerdende Mobilbauten, engagierte Lehrerinnen und Lehrer sowie eine tatkräftige Schulleitung stehen bereit!
Wir fordern daher, dass eine Oberstufe an der Wilhelm-Kaisen-Oberschule spätestens mit Beginn des Schuljahres 2026/27 eingerichtet wird und die Zukunft unserer Kinder geplant wird und gesichert ist!
Es wurde nachstehende Petition eingereicht:
Diese Petition hat folgende Ziele:
1. Respektierung des Kirchenasyls!
Der Senator für Inneres soll von seinem öffentlich erklärten Ziel ablassen, das Kirchenasyl im Land Bremen gewaltsam brechen zu lassen.
2. Vorrang der Zivilgesellschaft - kein Abschiebestaat Bremen!
Polizei und Migrationsämter im Land Bremen sollen Einsätze und Maßnahmen zur Vorbereitung oder Durchführung von Abschiebungen in
- Religiösen Orten (z. B. Kirchen, Moscheen, Synagogen, Tempel u.ä.);
- Pädagogischen und Bildungseinrichtungen (z. B. Schulen, Lernorte, Kitas);
- Einrichtungen der Jugendhilfe (z. B. Freizis, Heime);
- Kulturstätten (z. B. Gedenkstätten, Theater, Museen);
- Sportstätten (z. B. Turnhallen, Sportvereine);
- Beratungsstellen (z.B. Rechtsberatung, Sozialberatung, Schuldenberatung, Migrationsberatung);
- Behörden und Ämtern (z.B. anlässlich persönlicher Vorsprachen in Meldestelle, Standesamt, Jugendamt, Migrationsamt, u.ä.);
- Gesundheitlich-medizinischen Einrichtungen (z. B. Arztpraxen, Krankenhäuser, Behandlungsorte);
und in anderen sensiblen Bereichen nur noch durchführen dürfen, wenn andernfalls unmittelbar Menschen gefährdet wären.
Was ist Kirchenasyl?
Das Kirchenasyl steht in einer jahrhundertealten Schutztradition, aus der heraus es sich in den letzten vierzig Jahren zu einer Praxis entwickelt hat, die dann eingreift, wenn Abschiebung in Gefahrensituationen droht. Im Land Bremen ist das Kirchenasyl seit vielen Jahren etabliert. Die Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche e.V. schreibt, das Schutzelement Kirchenasyl habe etlichen tausend Menschen das Leben gerettet, innerhalb der Kirche Anstöße gegeben und viele Gemeinden seien durch die Solidarität mit Geflüchteten in sich gestärkt worden. Die BAG Kirchenasyl schreibt weiter:
„Kirchenasyl ist letzter, legitimer Versuch (ultima ratio) einer Gemeinde, Flüchtlingen durch zeitlich befristete Schutzgewährung beizustehen, um auf eine erneute, sorgfältige Überprüfung ihrer Situation hinzuwirken. Gemeinden, die Kirchenasyl gewähren, treten für Menschen ein, denen durch eine Abschiebung Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit drohen, oder für die mit einer Abschiebung nicht hinnehmbare Härten verbunden sind. Zugleich setzen sie sich damit für das grundgesetzlich verankerte Recht auf Schutz von Menschenwürde, Freiheit und körperlicher Unversehrtheit der Betroffenen ein.
[…] Der Beistand durch Kirchenasyl wird immer gewaltfrei gewährt. Gemeinden beanspruchen keinen rechtsfreien Raum. Der Staat kann von seinem Zugriffsrecht Gebrauch machen, um die Abschiebung zu vollziehen. Es gibt aber eine grundsätzliche staatliche Toleranz des Kirchenasyls, die zuletzt 2015 in Gesprächen zwischen Bundesamt (BAMF) und Kirchen deutlich bekräftigt wurde.“
Es ist herauszustellen, dass die Gemeinden, die Kirchenasyl gewähren, dies nicht leichtfertig tun. Im Gegenteil, diese Gemeinden bringen große persönliche Ressourcen auf, um die Schutzsuchenden angemessen unterzubringen und im Alltag zu begleiten. Entsprechend ist es auch nur ein Bruchteil der Kirchengemeinden im Land Bremen, die Schutzsuchenden überhaupt Kirchenasyl gewähren. Diese wenigen Gemeinden geraten zunehmend unter Druck: Der irrationale Fokus auf Migration als "Mutter aller Probleme", die daraus resultierenden menschenrechtsfeindlichen Verschlechterungen der Asylpolitik der letzten Jahre, sowie das gescheiterte Dublin-Verfahren führen zu mehr Anfragen von Schutzsuchenden bei den Gemeinden. Das humanitäre Korrektiv der bremischen Kirchengemeinden gegen die Diskursverschiebung nach rechts kann diesen Schutzgesuchen nur im Rahmen der eigenen Ressourcen begegnen.
Eine Ausreiseverpflichtung ist kein Strafurteil, das um jeden Preis durchzusetzen wäre. Es geht lediglich um die Durchsetzung einer fragwürdigen und bereits aus anderen Gründen gescheiterten "Ordnung". Mitarbeitende des Migrationsamtes, die tagsüber kaum erreichbar sind und Monate brauchen, um Rechtsansprüche anzuerkennen, verbringen ihre knappe Arbeitszeit damit, nachts Angst und Schrecken zu verbreiten.
Diese Unverhältnismäßigkeit hat auch der Senator für Inneres im Grundsatz als solche anerkannt, indem er am 28.10.2020 das polizeiliche Einschreiten an „sensiblen und besonders sensiblen Orten“ durch einen Erlass auf seltene Ausnahmen von der Regel beschränkte. Kurz zuvor war eine große Anzahl von Polizist*innen im laufenden Unterrichtsbetrieb in die Bremer Volkshochschule eingedrungen, um eine gerade volljährig gewordene junge Frau (die später ein Aufenthaltsrecht erhielt) von ihrer Familie zu trennen und abzuschieben.
Allerdings wird dieser Erlass inzwischen von der Polizei und vom Innensenator selbst offensichtlich missachtet.
Weshalb benötigen das Kirchenasyl und andere sensible Orte Schutz?
Das Migrationsamt und die Polizei haben am 02.12.2024 zum ersten Mal seit vielen Jahren versucht, ein Kirchenasyl in Bremen nachts durch eine "polizeiliche Maßnahme" zu beenden und Ayub I. aus dem Kirchenasyl abzuschieben. Diese Abschiebung wurde durch die Anwesenheit zahlreicher solidarischer Menschen verhindert. Wenig später plante das Migrationsamt eine weitere "Abschiebemaßnahme" in einem Kirchenasyl in der Rembertigemeinde, die aus anderen Gründen scheiterte. Mitte Januar 2025 plante das Migrationsamt die Abschiebung einer Person, die sich wegen akuter Suizidalität in psychiatrischer Behandlung befand. Dabei wurde offenbar auch erwogen, dies aus dem stationären Aufenthalt in der Klinik heraus zu tun. Wegen eines gerichtlichen Eilantrags kam es nicht dazu. Ebenfalls im Januar 2025 wollte das Migrationsamt eine minderjährige Person aus ihrem Zimmer in einer Jugendhilfeeinrichtung heraus abschieben, traf diese aber nicht an.
Anlässlich einer Sitzung der Innendeputation im Januar 2025 und kurz danach ließ Innensenator Mäurer öffentlich ankündigen, zukünftig unter bestimmten Umständen auch Personen aus einem Kirchenasyl heraus abschieben zu wollen. Dafür wäre ein womöglich gewaltsamer Polizeieinsatz in der betroffenen Kirche erforderlich. Um diesem Vorhaben den Anschein von Legitimität zu geben, stellt das Innenressort die eigene Forderung - ein Kirchenasyl sei zu beenden wenn das BAMF ihm nicht zustimmt - fälschlich als das gemeinsame Ergebnis von Verhandlungen mit Kirchenvertreter*innen dar. Das war jedoch nicht das Ergebnis der Gespräche, an denen zudem die Gemeinden, die im Land Bremen Kirchenasyl gewähren, gar nicht beteiligt waren.
Jede Abschiebung ist eine gewaltsame Zwangsmaßnahme, die tief in die Rechte der betroffenen Person eingreift und bei dieser in aller Regel Schock, Angst und Verzweiflung auslöst. In einigen Fällen kommt es dabei zu suizidalen Handlungen. Mehrfach sind Menschen im Verlauf einer Abschiebung zu Tode gekommen.
Aus diesen und weiteren Gründen kann schon der Versuch einer Abschiebung für erhebliche, tiefgreifende und potentiell dauerhafte Störungen in Kirchen und an anderen Orten der Zivilgesellschaft sorgen.
Die Durchführung von Abschiebungen an und aus diesen Orten ist daher in drastischer Weise unverhältnismäßig.
Die im Dezember 2024 vom Innensenator aufgestellte Behauptung, er sei durch die Rechtsordnung oder durch Anordnungen des BAMF zum Bruch des Kirchenasyls gezwungen, steht im Widerspruch zur jahrzehntelangen Duldung des Kirchenasyls in Bremen und an anderen Orten. Es ist das dem Innenressort unterstellte Migrationsamt, das aus eigenem Antrieb danach strebt, den bisherigen Kirchenasyl-Frieden zu brechen.
Die Verhältnismäßigkeit der Mittel ist das wichtigste Maß für Rechtsstaatlichkeit. Nur in autoritären Staaten wird versucht, rücksichtslos und "aus Prinzip" durchzusetzen, was oft nur in einem kurzen Moment und unter Missachtung von Grundrechten als gesetzeskonform erscheint.
Diese rücksichtslose Umkehrung von Prioritäten sorgt nicht für "Ordnung". Indem sie den falschen Eindruck erweckt, Abschiebungen seien überragend wichtig, ist sie dazu geeignet, zu genau dem Rechtsruck der Gesellschaft beizutragen, gegen den erst vor kurzem wieder zehntausende Bremer*innen demonstriert haben.
Das Anliegen dieser Petition, das Kirchenasyl als überlebenswichtigen Schutzraum zu erhalten, würde keinen „rechtsfreien Raum“ schaffen. Es wäre die Rückkehr zu einer humanitären Praxis, wie sie jahrzehntelang in Bremen friedlich bestand.
Dem Interesse der Zivilgesellschaft an einem menschenwürdigen Umgang mit Geflüchteten würde die notwendige Priorität gegenüber dem Ordnungsinteresse der Innenbehörde eingeräumt, wie es an anderen Stellen selbstverständlich und alltäglich geschieht.
Die genannten Einrichtungen sind sensible Orte und können ihren Beitrag zu einer positiv und konstruktiv funktionierenden Stadtgesellschaft nicht leisten, wenn sich die Innenbehörde vorbehält, dort gewaltsam einzudringen um Menschen festnehmen zu lassen, von denen keine Gefahr ausgeht.
Schulen, Kitas, Krankenhäuser, Kirchen und die anderen genannten Einrichtungen sind keine Erfüllungsgehilfen für restriktive Migrationspolitik. Ihre wichtigen Anliegen dürfen dieser nicht untergeordnet werden!