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Bremische Bürgerschaft

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Öffentliche Petitionen in der Mitzeichnungsfrist

S20-432 Saunaschließzeit in öffentlichen Bädern

Hauptpetent:in: Peters, Frank
Ende der Mitzeichnungsfrist: 2023-07-07
Anzahl Mitzeichnungen: 11

Spätestens heute am 22.5.2023 erfuhren die Bremerinnen und Bremer aus dem Weser-Kurier, dass die Saunen der Bremer Bäder ab dem 1.6. bis zum 31.8.23 geschlossen werden. In dem Artikel werden wir aufgefordert noch schnell die letzte Gelegenheit zum Saunabaden zu nutzen. Hoffentlich folgen dem Aufruf nicht allzu viele Menschen, denn die Öffnungszeiten sind nach Beendigung der � Energiemangellage� bereits reduziert worden. Männer konnten nur noch an drei, Frauen an 4 Tagen die Sauna nutzen - jedenfalls im Südbad. Diese Reduzierung der Öffnungszeiten hat bereits zu einigem Unmut bei den BesucherInnen geführt, die zu einem großen Teil schon seit 15 Jahren und länger regelmäßige NutzerInnen der Südbadsauna sind.
Die nunmehr erfolgte Bekanntgabe einer drei-monatigen Schließzeit der Saunen hat zu blankem Entsetzen geführt, u.a. deswegen, weil es in ganz Bremen keine vergleichbare Alternative gibt.
In den vergangenen Jahren war es üblich und durchaus nachvollziehbar, die Sauna für drei Wochen zu schließen, zu Reinigungs- und Renovierungszwecken.
Eine dreimonatige Schließzeit ist nicht hinzunehmen.
Wieder einmal klinken sich die Bremer Bäder aus der öffentlichen Daseinsvorsorge aus und überlassen letztlich der Allgemeinheit die Kosten für die Behandlung von z.B. Herz-Kreislauf- Erkrankungen und nehmen diese Erkrankungen bei den Saunakunden billigend in Kauf. Die Zuständige Senatorin und die Geschäftsführung der Bremer Bäder sollten die segensreichen Auswirkungen regelmäßiger Saunabesuche kennen. Oder doch nicht? Dann hören sie sich bitte den Podcast der Zeitschrift �Spektrum der Wissenschaft� vom 21.10.2022 an oder fragen sie die Finninnen und Finnen, immerhin das glücklichste Volk der Welt.
Wir wollen jetzt nicht über die möglichen Ursachen für die Entscheidung der Geschäftsführung der Bremer Bäder spekulieren, so wird doch einmal mehr kolportiert, dass schwere Fehler in der Geschäftsführung zu einer Personalmangellage geführt hätten; immer mehr MitarbeiterInnen würden die Bremer Bäder verlassen und nach Niedersachsen abwandern, da sie dort erheblich bessere Arbeitsbedingungen vorfinden. Das zu beurteilen ist nicht unsere Aufgabe.
Wir bitten den Petitionsausschuss dafür zu sorgen, dass die Stadt Bremen sich nicht noch weiter aus der Daseinsvorsorge für ihre Bürgerinnen und Bürger zurückzieht. Die Schließung der Saunen der Bremer Bäder darf drei Wochen nicht überschreiten.

L20-616 Geltungsbereich 49-Euro-Ticket

Hauptpetent:in: Bayar, Sinan
Ende der Mitzeichnungsfrist: 2023-06-08
Anzahl Mitzeichnungen: 0

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich, der Unterzeichner dieser Petition, möchte meine Besorgnis über die mögliche Anerkennung des 49-Euro-Tickets auf der IC-Strecke zwischen Bremen und Norddeich Mole/Emden/Aurich/der Nordseeküste zum Ausdruck bringen. Ich fordere die Entscheidungsträger auf, diese Entscheidung zu überdenken.
Wie aus einem kürzlich veröffentlichten Zeitungsartikel hervorgeht, ist noch unklar, ob diese Fahrkarte auch auf der IC-Strecke zwischen Bremen und Norddeich/Mole gilt. Eine Entscheidung darüber steht angeblich noch aus und weitere Verhandlungen mit der Deutschen Bahn sind geplant.
Ich bin überzeugt, dass die Anerkennung des 49-Euro-Tickets auf dieser Strecke negative Auswirkungen auf die Region und ihre Bewohner haben könnte. Insbesondere besteht die Gefahr, dass diese Entscheidung zu einer Überlastung der Züge führt und den öffentlichen Nahverkehr für Pendler und Anwohner erschwert.
Ferner bin ich besorgt über die finanziellen Auswirkungen dieser Entscheidung auf die betroffenen Bundesländer. Es ist bekannt, dass die beiden Bundesländer Geld an die Bahn zahlen, um eine Anerkennung von Nahverkehrstickets auf der IC-Strecke zu ermöglichen. Allein während 6 Wochen für das 9�-Ticket wurden 1,5 Millionen Euro an die Deutsche Bahn gezahlt, bei einer langfristigen und dauerhaften Anerkennungen wird sich dieser Betrag mit einiger Sicherheit erhöhen.
Ich möchte auch betonen, dass das Vorgänger-Ticket, das 9�-Ticket, fast ausschließlich touristisch genutzt wurde, und dass, sich das jetzt wirklich ändert, glaube ich ernsthaft nicht. Im Gegensatz dazu sind Schwerbehinderte dauerhaft auf die Bahn angewiesen. Oft waren die Züge so überlaufen, dass eine angenehme und angemessene Fahrt nicht möglich war. Diese Änderung würde es Schwerbehinderten ermöglichen, den Zug auch in Stoßzeiten zu nutzen und so ihre Mobilität zu verbessern.
Schließlich möchte ich darauf hinweisen, dass es viel mehr Arten von Behinderungen gibt als nur Rollstuhlfahrer und Blinde. Die meisten Menschen erkennen die meisten Behinderungen nicht und viele sind auf die Bahn angewiesen. Die vorgeschlagene Änderung würde dazu beitragen, die Mobilität und damit auch die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Auch würde man dadurch Kinder mit Entwicklungsstörungen und anderen Behinderungen bzw. Erkrankungen, das Bahn fahren unter Umständen erst ermöglichen.
Deshalb fordere ich die Entscheidungsträger auf, diese Angelegenheit gründlich zu überdenken und die Auswirkungen auf die Region und ihre Bewohner sorgfältig zu prüfen, bevor eine Entscheidung getroffen wird. Ich möchte nicht erreichen, dass gar keine Tickets des Nahverkehrs mehr anerkannt werden, sondern vielmehr, dass die Züge nicht durch Touristen überfüllt werden, dies kann insbesondere durch Nichtanerkennung von primär touristisch genutzten erheblich subventionierten Tickets erfolgen.
Ich bitte Sie, diese Petition ernst zu nehmen und die Bedenken der Unterzeichners angemessen zu berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüßen

S20-424 Parkverbot für Wohnmobile

Hauptpetent:in: anonyme:r Petent:in
Ende der Mitzeichnungsfrist: 2023-06-09
Anzahl Mitzeichnungen: 9

Seit Covid 19 hat sich die Situation parkender Wohnmobile/Camper in Wohngebieten/Wohnstraßen deutlich verschärft. Im Bereich. Viertel/Östliche Vorstadt etwa finden sich diverse Beispiele, in denen nur selten benutzte Camper dauergeparkt und Sicht versperrend am Straßenrand bzw. aufgesetzt parken und damit nicht nur das Straßenbild verschandeln und wertvollen Parkraum blockieren, sondern auch eine erhebliche Gefahr für spielende Kinder darstellen. Selbst Tempo 30 kann schon zu schnell sein, wenn ein Kind hinter einem Wohnmobil auf die Straße läuft. Ich plädiere dafür, zumindest kleinere Wohnstraßen, in denen Tempo 30 gilt, grundsätzlich für parkende Wohnmobile/Camper zu sperren.

S20-425 Wiedereinführung der Brötchentaste

Hauptpetent:in: Beckmann , Michael
Ende der Mitzeichnungsfrist: 2023-06-09
Anzahl Mitzeichnungen: 19

Wiedereinführung der Brötchentaste

S20-431 ÖPNV statt Führerschein

Hauptpetent:in: Oehlke, Hans Dieter
Ende der Mitzeichnungsfrist: 2023-06-28
Anzahl Mitzeichnungen: 9

Sehr geehrte Damen und Herren,
Als ich Senioren mit der Handhabung von Smartphones unterrichtete, kam die Frage nach einem FZ Führerschein gegen ein BSAG Ticket auf.
Nach dem ich nun auf meine Anfrage an das Bremer Parlament die nachstehende Mitteilung erhalten habe, bitte ich diese meine Petition entgegen zu nehmen.
Sachlage:
Über einen WK Artikel erlangte ich Kenntnis, das 2018 schon mal eine Beschlussvorlage zu diesem Wunsch vieler Bremer gefasst wurde.

BREMISCHE BÜRGERSCHAF T Beschlussprotokoll Stadtbürgerschaft 36. Sitzung 19. Wahlperiode 13.03.18 Nr. 19/451 S � 19/470 S

Daraus geht hervor, dass eine Umsetzung erfolgen sollte.

Also, warum ist diese nicht erfolgt.

Ich bitte diese meine Frage möglichst an alle Parteien in der Bürgerschaft zur Beantwortung weiter zuleiten.
MfG Dieter Oehlke

S20-429 Robinien auf Delmemarkt erhalten

Hauptpetent:in: Dierks, Roger
Ende der Mitzeichnungsfrist: 2023-06-20
Anzahl Mitzeichnungen: 11

Robinien auf dem Bremer Delmemarkt erhalten / Neuanpflanzungen

Umwelt-"politik",
deren Beratung, der Blick auf´s Ganze, die daraus resultierende Ausführung und die Kontrolle dieser Arbeit, sollte NICHT an den "Stadtgrenzen" einer Region und auch nicht nur innerhalb EINER Behörde enden! So darf der Blick auf´s Ganze auch NICHT an der GrenzLINIE der Stadt Bremen und/oder der "vier Wände" der verantwortlichen Gremien enden. Warum!? Es betrifft UNS ALLE!

Seit vielen Jahren ist das Thema -Klimawandel- in den Gedanken der Menschen nicht mehr nur ein Gedachtes, nein, mittlerweile ist es auch (leider) eine sichtbare und spürbare Angelegenheit geworden! Für alle "Menschen" und somit auch für Personen in Dhanushkodi (Dhanushkodi soll stellvertretend für sämtl., lebensmögliche Areale dieser Erdoberfläche stehen. Es ist ein Ort an der Spitze der Insel Pampan, im indischen Bundesstaat Tamil Nadu in der Meerenge zwischen Indien und Sri Lanka, Höhe über Meeresspiegel (NHN): 0 cm). Folgerung: Es betrifft UNS ALLE!

In den letzten Monaten wurden (z. Bsp.) in den Straßen der Bremer Neustadt (von heute auf morgen) unbegründet eine Vielzahl von Bäumen gefällt. Eine vorgelagerte Benachrichtigung der Bürger, seitens der zuständigen Behörde, fand nicht statt.
Keinerlei Begründung, warum die Bäume gefällt wurden! Nicht nur städtebaulich war das eine nicht akzeptable Vorgehensweise, da es nachhaltig den Eindruck vermittelt, dass unser Leben "fremdbestimmt" wirkt.

Mit dieser Petition fordere ich den Umweltbetrieb Bremen (UBB) und die Senatorin für Umwelt- und Klimaschutz auf, die letzten drei Robinien auf dem Delmemarkt der Bremer Neustadt zu erhalten und diese fachgerechter zu pflegen, bzw. präventiv zu stabilisieren, dass sie auch weiterhin ihre wichtige gesundheitsschützende, stadtökologische Funktion (auch als Bienenweide) erfüllen können! Eine adäquate Neuanpflanzung darf nicht erst in x Jahren erfolgen!
Ebenfalls sollte, im Rahmen der angekündigten Neuanpflanzung (gem. Stadtteil-Kurier vom 20.04.2023), über eine bürgernahe städtebauliche Eingliederung der Ersatzbepflanzungen (NICHT NUR auf dem Delmemarkt) nachgedacht werden.

Die 3 verbliebenen Bäume sind u. a. wertvolle Schattenspender und kühlen in diesem Bereich die stark verdichtete Neustadt; zumal die extremen Hitzeereignisse auch in Bremen zunehmen werden. Mehrmals in der Woche findet auf dem Delmemarkt ein Wochenmarkt statt. Die Kunden und Marktbetreiber aber auch das Wohnumfeld würden die stadtklimatischen Folgen dieses geplanten fatalen Kahlschlags (s. o. Zeitungsartikel) unmittelbar zu ertragen haben.

Die Robinien können mit heutigen, üblichen Belastungsuntersuchungen auf ihre o. g. Standfestigkeit überprüft werden. Sicherlich könnten auch kreative und konstruktive Lösungen den Erhalt der Bäume auf unbestimmte Zeit sichern.
Somit fordere ich ein ZWEITES UNABHÄNGIGES(!) Gutachten, die zeitnahen Neuanpflanzungen, sowie den Erhalt der 3 Robinien!

S20-430 Erhalt der Spielwiese Wyckstraße

Hauptpetent:in: anonyme:r Petent:in
Ende der Mitzeichnungsfrist: 2023-06-20
Anzahl Mitzeichnungen: 127

Zahlreiche Anwohner und Anwohnerinnen des Quartiers Wyckstraße, Schaffenrathstraße, Buxtorffstraße und Preiswerckstraße in Neu-Schwachhausen haben sich zu der �Bürgerinitiative zum Erhalt der Spielwiese an der Wyckstraße� zusammengeschlossen, in deren Namen bzw. für die ich diese Petition einreiche.

Unser Ziel ist es, die Spielwiese an der Wyckstraße zu erhalten und sie nicht durch eine Bebauung mit festen Spielgeräten zu entwerten. Dabei geht es um Folgendes:

Seit etwa drei Jahren gibt es eine Auseinandersetzung um den Bau eines Spielplatzes auf einer Wiese in der Wyckstraße, die es seit 80 Jahren gibt und die seit 30 Jahren mit einem Schild als Spielwiese ausgewiesen ist.

Ausgangspunkt der Auseinandersetzung war der Antrag einer einzelnen Anwohnerin auf die (private) Aufstellung von ortsfesten Spielgeräten auf der Wiese. Es folgte eine rege Diskussion im Stadtteil mit verschiedenen leider erfolglosen Kompromissversuchen. Der Beirat Schwachhausen/Vahr hat im vergangenen Jahr einen Beschluss verabschiedet, nach dem die �Weiterentwicklung der Spielfläche zu einem vollwertigen Spielplatz, sofern die Notwendigkeit aus fachlicher Sicht begründet ist� befürwortet wird. Ausschließlich auf diesen Beschluss hin hat die Spiel- und Spielraumförderung, Amt für Soziale Dienste (AfSD), den Bau eines Spielplatzes geprüft.

Die Ergebnisse der Prüfung (1. Planungsphase: �Grundlagenermittlung�) wurden dem Beirat in einer öffentlichen Sitzung am 22.03.2023 vorgestellt - mit dem Ergebnis: Bau eines Spielplatzes auf der Spielwiese in der Wyckstraße. Der Bedarf für einen Kinderspielplatz im Alter von 0-6 Jahren sei gegeben und der Bedarf für einen Kinderspielplatz von 6-12 Jahren bzw. 12-18 Jahren sei eher nicht gegeben. 0- bis 6-jährige hätten ein Anrecht auf einen Spielplatz in nicht mehr als 200 m Entfernung. Dies sei im Quartier um die Wyckstraße nicht gegeben.

Wir, die Mitglieder:innen der Bürgerinitiative zum Erhalt der Spielwiese an der Wyckstraße, sind der Auffassung, dass der Bedarf für einen Spielplatz nicht fachlich begründet ist.

In dem Bericht des AfSD vor dem Beirat wurde die Vorgeschichte der Spielwiese einschließlich der moderierten Kompromissverständigung mit keinem Wort erwähnt und inhaltlich in der Prüfung nicht berücksichtigt.

Auf Nachfrage wurde vom Vortragenden bei der Vorstellung des Ergebnisses der Prüfung bestätigt, dass keine alternativen Standorte im Stadtteil geprüft wurden. Wie kann es sein, dass das AfSD bereit ist, den Bau eines Spielplatzes in einem Wohngebiet mit bereits vorhandener Spielfläche und fast ausschließlich Einfamilienhäusern mit Gärten für ca. 300.000 � zu finanzieren, ohne zu prüfen, ob alternative Standorte in den Gebieten mit vornehmlich Mehrfamilienhäusern � mit einem deutlich höheren Bedarf � in Frage kommen? Als Beispiel seien hier die Wätjenstraße, die Kulenkampffallee und der Klattenweg genannt.

Dem Bericht des AfSD zufolge leben im Umkreis von 200 m um die Spielwiese an der Wyckstraße angeblich 90 Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren. Das ist schwer nachzuvollziehen, da dieser Radius nur die Häuser in der Wyckstraße, der Buxtorffstraße, der Schaffenrathstraße, der Preiwerckstraße, der Thomas-Mann-Straße Hausnummern 1-11 sowie der H.-H.-Meier-Allee gerade Hausnummern 6-18 umfasst. Die H.-H.-Meier-Allee wurde in dem Bericht als unüberwindbares Hindernis für diese Altersgruppe eingeschätzt. Somit muss der Schwachhauser Ring ebenso eingeordnet werden. Die benannte Anzahl der Kinder ist nicht plausibel und daher zu überprüfen.

Auch würde der benannte Weg von maximal 200 m zu einem Spielplatz bedeuten, dass es alle 400 m einen Spielplatz für 0- bis 6-jährige geben müsste. Davon sind wir in Bremen weit entfernt.

Weiterhin sei darauf hingewiesen, dass im Fall des Baus eines Spielplatzes in der vorgestellten Form die 0- bis 6-jährigen Kinder gegen die 7- bis 18-jährigen Kinder und Jugendlichen ausgespielt werden. Derzeit kann die Spielwiese der Stelltafel von Stadtgrün zufolge von allen Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren genutzt werden. Dies entspricht auch der gelebten Wirklichkeit.

Als �maßgeblich� wird in der Prüfung die DIN 18034 �Spielplätze und Freiräume zum Spielen � Anforderungen für Planung, Bau und Betrieb� angeführt. Für die Anwendung dieses Dokumentes gelten folgende Begriffe, wie auch schon der Titel sagt: �Spielplatz� und �Freiraum für Kinder� (Kap. 3). Ein �Freiraum für Kinder� ist demnach �ein zum Spielen geeigneter Ort, der nicht bauplanungsrechtlich ausgewiesen ist�. Das ist die Spielwiese bereits und zwar schon immer.

Weiter heißt es in dem Dokument: �Bei der Planung von neuen Spielplätzen und Freiräumen zum Spielen oder deren grundsätzliche Umgestaltung sind die Nutzer in geeigneter Weise zu beteiligen�. Diese Beteiligung wurde umgangen, indem die Fläche bereits im Vorfeld von �Fläche für Straßen und Verkehr� in �Fläche für Soziale Dienste� und zwar ohne Öffentlichkeit und ohne Beteiligung umgewidmet wurde.

Unter �Erläuterungen zu DIN 18034� heißt es unter �halboffiziellen Räumen zum Spielen�: �Die offiziellen Spielbereiche, die Spielplätze, können nur einen Teil der Spielumwelt des Kindes sein. Das Kinderspiel im Alltagsablauf gestaltet sich eher �halboffiziell�. Daher sollten Bauvorhaben und Umnutzungen jeglicher Art auf ihre Verträglichkeit mit der ganzen Breite der Kinderspielbedürfnisse geprüft werden.� ... �In den Einfamilienhausgebieten gibt es ausreichende Spielmöglichkeiten für 1- bis 3-jährige Kinder im privaten Freiraum�. (s. Handbuch für Planung und Betrieb zur DIN 18034, Beuth Verlag, 2013, S. 36). Dieser wichtige Gesichtspunkt bleibt bei der Prüfung des AfSD unberücksichtigt.

Die beliebige Festlegung des Flächenbedarfs auf eine Größe von 500 und 700 qm, die vom AfSD vorgenommen wurde; führt zum Verlust von etwa 2/3 der gesamten vorhandenen Spielwiesenfläche, wenn Randflächen, Feuerwehrzufahrten und Abstand zum öffentlichen Weg vor den Privathäusern abgerechnet werden. Wie kann es sein, dass ein Beschluss des Beirats vom 25.08.2022 zur (privaten) Aufstellung von Sandkasten, Reckstange und Balancierstange (eine Fläche von geschätzt 100-150 m2) als Anlass vom AfSD genutzt wird, um eine 5-fach größere Flächenplanung auf einer Spielwiese zu realisieren?

Die Frage eines Anwohners, wie der heutige Spielwert der Spielwiese künftig wieder hergestellt bzw. wo wieder bereitgestellt werden soll - denn die Fläche ist ja danach für alle Kinder über 6 Jahren nicht mehr zu nutzen - wurde von AfSD nicht beantwortet.

Hier wurde nicht fachlich geprüft. Wir bitten daher den Petitionsausschuss um Überprüfung der Sachlage, insbesondere

� wie kommt der Bedarf eines Spielplatzes für 0- bis 6-jährige mit einem maximalen Weg von 200m zustande?
� wie viele Kinder in diesem Alter leben in diesem Radius um die Spielwiese an der Wyckstraße (abzüglich Häuser jenseits des Schwachhauser Ringes und der H.-H.-Meier-Allee)?
� steht der Aufwand für Errichtung und Erhalt des Spielplatzes im Verhältnis zur Zahl der �Nutzer�?
� steht der Verlust der Fläche/Spielwiese für die anderen Altersgruppen im Verhältnis zur Zahl der �Nutzer�?
� existieren alternative Standorte im Stadtteil mit einem größeren Bedarf?
� warum wurde das vorgesehene Beteiligungsverfahren vor einer Umwidmung der Fläche nicht eingehalten?
� woraus ergibt sich die geplante Größe des Spielplatzes von 500-700 m2?
� besteht tatsächlich der Bedarf für den Bau eines Spielplatzes für ca. 300.000 � auf einer bereits vorhandenen Spielfläche in einem Wohngebiet mit fast ausschließlich Einfamilienhäusern mit Gärten?
� ist nicht der Erhalt der Spielwiese als kreativer Freiraum für Kinder aller Altersstufen vorzugswürdig?

Die Widmung als Spielwiese wurde durch die Anwohner für die Kinder der gesamten Nachbarschaft erwirkt. Das entsprechende Schild wurde vom Amt für Straßen und Verkehr (ASV) zusammen mit Stadtgrün (jetzt Umweltbetriebe Bremen) aufgestellt. Die Menschen im Stadtteil lieben die naturnahe Spielwiese mit Bäumen und Sträuchern, nutzen sie selber und mit ihren Kindern und möchten sie in ihrem Zustand erhalten.

Das große Engagement der Anwohner, die Grünfläche und Spielwiese mit Leben zu erfüllen, zeigt sich z.B. darin, dass 2021 und 2022 viermal im Jahr das Spielmobil von Anwohnern beim Spiellandschafts e.V. Bremen abgeholt und deren mobile Spielelemente zusammen mit den Kindern und Freunden bei Kaffee und Kuchen gemeinsam genutzt wurde. Die Anwohner beteiligen sich am Erhalt der Grünfläche z.B. in Gemeinschaftsaktionen zur Heckenpflege. Das Engagement der Menschen im Stadtteil für die Spielwiese besteht mittlerweile über Generationen. Kinder treffen sich zum gemeinsamen Ballspielen, Klettern auf Bäumen, Wettrennen, etc. Die Erwachsenen nutzen die Wiese als Ort der Begegnung, zu Nachbarschaftstreffen, zu gemeinsamen Grillnachmittagen und vielem mehr. Mit dem Bau eines Spielplatzes ausschließlich für 0- bis 6-jährige auf einem Großteil der Fläche ginge all dies verloren.

Daher setzten wir uns für den Erhalt der Spielwiese an der Wyckstraße in ihrer bisherigen Form und gegen die Bebauung mit stationären Spielgeräten ein.

gez. die �Bürgerinitiative zum Erhalt der Spielwiese an der Wyckstraße�

S20-434 Ehrung für ehrenamtlichen Engagement

Hauptpetent:in: Hansen, Jan-Erik
Ende der Mitzeichnungsfrist: 2023-07-11
Anzahl Mitzeichnungen: 0

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit der Petition soll erreicht werden, dass in Bremen eine Ehrung für Engagement im vor allem kulturellen, sozialen, gesellschaftlichen und besonders im ehrenamtlichen Bereich eingeführt wird, die dotiert ist mit der Ausgabe des Deutschlandtickets für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr (oder ein längerer Zeitraum) für den jeweils Ausgezeichneten oder einer Person seiner Wahl.

Mit freundlichen Grüßen

L20-620 Souvenir analog Saarvenir

Hauptpetent:in: Hansen, Jan-Erik
Ende der Mitzeichnungsfrist: 2023-07-11
Anzahl Mitzeichnungen: 0

Sehr geehrte Damen und Herren,

das �Saarvenir� ist das offizielle Souvenir des Saarlandes

Es soll erreicht werden:

Nach dem Vorbild des Saarlandes ein offizielles Souvenir für Bremen zu beauftragen und zu vermarkten, inkl. der Möglichkeit des Ausdruckes einer STL-Datei.

Mit freundlichen Grüßen