S21-375 Einsatz von SGB-II-Leistungsberechtigten

Hauptpetent/in: anonyme*r Petent*in
Ende der Mitzeichnungsfrist: 2026-10-07
Anzahl Mitzeichner: 9

Ergänzende Maßnahmen für die Umweltpolitik, Arbeitsmarktpolitik, Beschäftigungspolitik und vieles mehr.

Die Umweltpolitik gewinnt immer mehr an Bedeutung in der Volkswirtschaft.

- Schutz der Gesundheit der Bevölkerung
- Schutz der natürlichen Grundlagen
- Sinnvoller Umgang mit knappen Ressourcen
- Sicherung der innovativen Unternehmen im Umweltschutz

Eine saubere Umwelt trägt aus meiner Sicht erheblich dazu bei.

Aus diesem Grund fordere ich eine saubere Umwelt, da der Müll enorm zugenommen hat.

Wie kann dazu beigetragen werden?

- Einsatz von Bürgergeldempfängern, die nicht arbeiten wollen

Es gibt Bürgergeldempfänger die nicht arbeiten können (gesundheitliche Gründe), aber auch welche die nicht arbeiten wollen und es auch eventuell noch nie im Leben getan haben. Es wird nur genommen und nicht zurückgegeben.

Wie erfolgt der Einsatz?

- Müllsammeln
- Soziale Tätigkeiten (Pflegeheime, Krankenhäuser)

Folgen bei Verweigerung: Kürzungen der Gelder!

Aus meiner Sicht, sollten die Gelder sowieso gestrichen werden, wenn die Bürger innerhalb eines Jahres keinen Job haben. Aber das wäre hier schonmal ein Anfang.

In Deutschland nimmt der Fachkräftemangel einfach zu.
Aus meiner Sicht ist dies ein Grund dafür.

Es wird sich auf Transferleistungen ausgeruht. Das hat u.a. zur Folge, dass die Beitrage zur Sozialversicherungen sowie die Höhe der Steuern steigen.
Die Aktivrente wurde eingeführt, um den Fachkräftemangel zu mindern.

Warum sollen ältere Menschen noch arbeiten gehen, wenn diese schon 45 Jahre eingezahlt haben und andere Leute gar nicht dazu beitragen.

Bremen sollte den Anfang machen.

Bitte setzt Bürgergeldempfänger, die nicht arbeiten wollen, für soziale Bereiche ein und sonst gibt es Streichungen der Gelder.

Es muss Schluss sein, dass die Erwerbstätigen immer blechen müssen.






L21-431 Bedingungsloses Grundeinkommen

Hauptpetent/in: Bjorck, Uwe
Ende der Mitzeichnungsfrist: 2026-10-07
Anzahl Mitzeichner: 62

Petition an den Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
Betreff:

Initiierung eines mehrjährigen wissenschaftlichen Modellversuchs zum Bedingungslosen Grundeinkommen (BGE) im Land Bremen über stiftungsbasierte Drittmittelfinanzierung, Bundesratsinitiative zu Experimentierklauseln und behördliche Schnittstellenentlastung

1. Petitum (Beschlussantrag)
Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:

Prüfung und Schaffung von Experimentierräumen für einen repräsentativen Querschnitt:

Der Senat wird ersucht zu prüfen, welche landesrechtlichen und verwaltungstechnischen Voraussetzungen geschaffen werden müssen, um einen wissenschaftlich begleiteten, mehrjährigen Modellversuch zu einem Bedingungslosen Grundeinkommen im Land Bremen rechtssicher zu ermöglichen. Die teilnehmende Gruppe (Interventions- und Kontrollgruppe) ist als repräsentativer Querschnitt der Bremer Wohnbevölkerung vom Niedrigeinkommen bis zur Höhe des Medianeinkommens (nach Alter, Geschlecht, Erwerbsstatus und Stadtteilen) auszugestalten, um gezielt diejenigen Einkommensgruppen abzubilden, die in realen makroökonomischen Transfermodellen die primären Netto-Empfangenden darstellen. Die Teilnahme innerhalb dieser Gruppe erfolgt strikt bedingungslos.

Bundesratsinitiative für sozialrechtliche Experimentierklauseln:

Der Senat wird aufgefordert, eine Initiative im Bundesrat zur Schaffung einer befristeten bundesgesetzlichen Experimentierklausel im Sozial- und Transferrecht (insbesondere im SGB II, SGB XII und BAföG) einzubringen oder bestehende Modellklauseln zu nutzen, um die anrechnungsfreie Durchführung wissenschaftlicher Pilotstudien im Land Bremen rechtssicher und bundesrechtskonform zu ermöglichen.

Strikte Haushaltsneutralität und ressourcenschonende Drittmittelkooperation:

Die Vorbereitung und Durchführung des Modellversuchs erfolgt strikt haushaltsneutral. Dem Kernhaushalt der Freien Hansestadt Bremen dürfen weder Kosten für die Auszahlung der monatlichen Grundeinkommensbeträge noch ungedeckte Personal- und Sachausgaben entstehen. Der Senat wird ersucht, zur Umsetzung den Dialog mit der am Wissenschaftsstandort Bremen ansässigen Sozialpolitikforschung (wie dem SOCIUM – Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik der Universität Bremen) sowie mit gemeinnützigen Stiftungen, Fördernetzwerken und engagierten Kräften aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft aufzunehmen (Public-Private-Partnership). Anfallende administrative Mehraufwände des Landes sind vorrangig über Overhead- und Projektmittel der externen Forschungsträgerschaft zu decken.

Fokus auf Schnittstellenvereinfachung und Datenzugang:

Der operative Beitrag des Landes Bremen beschränkt sich auf die organisatorische Begleitung, die Bereitstellung anonymisierter Daten für die Begleitforschung sowie die verwaltungsseitige Freistellung der Teilnehmenden von paralleler Nachweis- und Meldebürokratie im landesrechtlichen Zuständigkeitsbereich.

Verbindliche Berichtsfrist:

Der Senat wird aufgefordert, dem Petitionsausschuss und der Bürgerschaft innerhalb von sechs Monaten nach Beschlussfassung einen Zwischenbericht vorzulegen, der die rechtliche Machbarkeit, potenzielle wissenschaftliche Kooperationen sowie den Fahrplan für die Umsetzung der erforderlichen Initiativen darlegt.

2. Begründung
I. Ausgangslage, Repräsentativität und methodisches Design

Ein Grundeinkommen entfaltet seine strukturelle und gesellschaftliche Wirkung erst durch seine Bedingungslosigkeit. Es handelt sich nicht um eine klassische, bedürftigkeitsgeprüfte Fürsorgeleistung, sondern um ein verlässliches Basiseinkommen.

Da in gesamtwirtschaftlichen Finanzierungsmodellen höhere Einkommen über das Steuersystem zu Netto-Zahlenden werden, konzentriert das Forschungsdesign die Drittmittel gezielt auf die Einkommensgruppen von 0 Euro bis zum regionalen Median. Innerhalb dieser Kohorte erfolgt die Vergabe nach dem Prinzip einer geschichteten Zufallsstichprobe über alle Erwerbs- und Lebensphasen hinweg (u. a. Personen in Ausbildung, Beschäftigte, Selbstständige sowie Personen im Ruhestand oder in Erwerbsunterbrechung). Innerhalb der Gruppe entfallen individuelle Bedürftigkeitsprüfungen vollständig.

Dies ermöglicht valide empirische Erkenntnisse zu zentralen Zukunftsfragen:

Welche Auswirkungen hat Existenzsicherheit auf Innovationskraft, Weiterbildungsbereitschaft, Gründungsaktivitäten und Erwerbsbiografien?

Wie verändern sich physische und psychische Gesundheit, gesellschaftlicher Zusammenhalt und unbezahltes Engagement (z. B. Ehrenamt, Angehörigenpflege)?

Welche präventiven Einsparungen entstehen im Gesamtsystem durch die Reduktion von Existenzangst?

II. Lokale Forschungsstärke und private Förderbereitschaft nutzen (Haushalts- und Ressourcenneutralität)

Bremen verfügt mit dem SOCIUM der Universität Bremen über bundesweit anerkannte Expertise in der Wohlfahrts- und Ungleichheitsforschung. Zudem besteht in der Zivilgesellschaft, bei Stiftungen und in Teilen der Wirtschaft eine wachsende Bereitschaft, zukunftsfähige Konzepte zur Existenzsicherung über private Zuwendungen und Forschungsetats mitzufinanzieren.

Angesichts der Haushaltslage des Landes Bremen fordert diese Petition ausdrücklich keine Bereitstellung von Landesmitteln für Regelauszahlungen. Die Finanzierung der Auszahlungsbeträge sowie der primären Forschungsaufwände soll nach dem Vorbild bereits etablierter Pilotstudien vollständig über zivilgesellschaftliche Trägerschaften und private Mittelgebende realisiert werden. Die Auswertung, Betreuung der Teilnehmenden und Datenerhebung liegen bei den wissenschaftlichen Institutionen; eventuelle administrative Begleitkosten des Landes werden über Projekt-Overheads refinanziert. Die Haushalte von Land und Stadtgemeinden bleiben materiell und personell geschützt.

III. Schnittstellenentlastung: Auflösung von Ressourcenengpässen der Verwaltung

Ein zentraler Untersuchungsgegenstand liegt im Abbau bürokratischer Schnittstellen. Der Einwand eines temporären Prüfaufwands greift strukturell zu kurz: Die bestehende, stark zersplitterte Transferbürokratie (Bedarfsprüfungen, fortlaufende Nachweiserbringung, Bescheid- und Widerspruchsverfahren an Schnittstellen wie Wohngeldstellen, BAföG-Ämtern, Familienkassen und Finanzämtern) bindet im laufenden Betrieb dauerhaft erhebliche Personal- und Sachressourcen in Bremens Behörden.

Der Modellversuch untersucht gerade den Weg zu einer langfristigen, strukturellen Entlastung dieser personellen Ressourcen: Er soll empirisch messen, in welchem Umfang eine unkonditionierte, pauschalierte Auszahlung die behördliche Prozessdichte verringert, Widerspruchsverfahren minimiert und Verwaltungskapazitäten für echte Beratungsleistungen freisetzt.

IV. Verfassungsrechtliche Einordnung und Bundesratsinitiative

Die temporäre Befreiung der Teilnehmenden von regulären Nachweis- und Anrechnungspflichten begründet keine sachwidrige Besserstellung im Sinne des Art. 3 GG. Analog zu klinischen Studien in der medizinischen Forschung bildet die Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) den hinreichenden Sachgrund: Die Freistellung von Kontrollregimen ist das eigentliche methodische Messinstrument, um zu untersuchen, ob Vertrauen und Pauschalierung volkswirtschaftliche Wohlfahrts- und Effizienzgewinne stiften.

Um hierbei Kollisionen mit dem bundesrechtlichen Sozialrecht auszuschließen, nutzt das Land Bremen seine verfassungsmäßige Kompetenz über den Bundesrat, um eine zeitlich befristete Experimentierklausel auf Bundesebene anzustoßen.

V. Abgrenzung zu früheren Eingaben und veränderte Sachlage

Die vorliegende Petition unterscheidet sich grundlegend von früheren Eingaben zur Thematik: Sie fordert weder die politische Einführung eines Grundeinkommens noch die Bereitstellung von Haushaltsmitteln des Landes oder der Stadtgemeinden.

Der Gegenstand beschränkt sich auf einen verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Ermöglichungsrahmen (Experimentierklauseln, Datenzugang, Bundesratsinitiative) für ein drittmittel- und stiftungsfinanziertes Forschungsvorhaben unter Beteiligung der Bremer Wissenschaftslandschaft. Es handelt sich um einen neuen, verfahrensrechtlich eigenständigen Prüfauftrag, der den Haushaltsvorbehalt des Parlaments unberührt lässt.

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