S21-368 Überarbeitung des Metrobus-Konzepts

Hauptpetent/in: Brünjes, Heiner
Ende der Mitzeichnungsfrist: 2026-09-23
Anzahl Mitzeichner: 7

Ich freue mich darüber, dass sich so viele Menschen aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Verkehrsbetrieben, Umweltverbänden und weiteren Organisationen in unserer Stadt und in den niedersächsischen Nachbargemeinden für die nachhaltige Mobilität einsetzen und den Klimaschutz ernst nehmen. Mir persönlich liegt neben dem Ausbau und der Neuordnung des Straßenbahn-Netzes das Metrobus-Konzept aus dem Verkehrsentwicklungsplan (Angebotsstufe 2) besonders am Herzen. Aus meiner Sicht ist es ausgesprochen erfreulich, dass dieser wichtige Baustein trotz klammer Kassen bald zur Umsetzung kommt. Meinen ausdrücklichen Dank dafür!

Ich habe aber einige Einwände, was die genaue Ausgestaltung betrifft. Schade, dass nicht der ursprüngliche, für mich sehr überzeugende und elegante Ansatz mit den fünf Durchmesser-Linien A bis E in die Umsetzung geht, sondern stattdessen zwei Hauptverbindungen ihre Endstation in der Innenstadt erhalten: Die Osterholzer Linie B (heute 25) wendet künftig im dichten Takt auf der Domsheide direkt vor der Glocke. Die GVZ-Linie E (heute 63) stoppt weiterhin am ZOB und bedient die zentralen BSAG-Steige des Hauptbahnhofs somit nicht. Für die Woltmershauser Fahrgäste besteht somit auch keine Wahlmöglichkeit zwischen den Linien 24 und 63. Die ursprünglich vorgesehene Vernetzung der Zukunftsviertel Tabakquartier und Überseestadt wird nicht umgesetzt, wodurch Woltmershausen umsteigefrei mit dem auf der anderen Weserseite liegenden Stadtteilen Walle und Findorff verbunden worden wäre. Das wäre ebenfalls sehr elegant gewesen.

Um diese Nachteile zu vermeiden, bitte ich Sie darum, dass das Metrobusnetz nachgearbeitet wird. Das kann gern auch in einem späteren Schritt erfolgen.

Vielen Dank
Heiner Brünjes

L21-429 Veröffentlichung von Abschlussprüfungen

Hauptpetent/in: Fritschen, Heiko
Ende der Mitzeichnungsfrist: 2026-09-30
Anzahl Mitzeichner: 0

MSA/ZAP Prüfungen 2024 und 2025 freigeben

Die Bremische Bürgerschaft möge die MSA/ ZAP-Abschlussprüfungen aus den Jahren 2024 und 2025 bitte so überarbeiten, dass diese veröffentlichbar werden; und zukünftig die Erstellung der Prüfungen so gestalten, dass eine spätere Veröffentlichung grundsätzlich möglich ist.
Auf eine Anfrage bekam ich eine solche Antwort:
„Lieber Herr Fritschen,
die Zentralen Abschlussprüfungen der Sekundarstufe I sind aus urheberrechtlichen Gründen in keinem öffentlich zugänglichen Bereich abrufbar. Sie finden die ZAP bis zum Jahr 2023 im Transparenzportal des Senators für Kinder und Bildung mit entsprechenden Hinweisen zu den entfernten Quellen: XXX
Für weitere Fragen zu den Prüfungsunterlagen wenden Sie sich bitte direkt an den Senator für Kinder und Bildung.“

An der Prüfung im Jahr 2025 gab es von Schülern eine deutliche Kritik, die sicherlich einige Eltern gerne sachlich beurteilen wollen, was aus der fehlenden Freigabe mit Verweis auf das Urheberrecht verweigert wird.
Schaut sich jemand die MSA/ ZAP-Prüfungsunterlagen in den anderen Bundesländern an, wird sichtbar, dass dort durch eine deutlich verbesserte Organisation dieses Problem nicht auftrat. Allerdings können die tatsächlichen Probleme ohne Einsicht nicht wirklich belegt, sondern für Bremen nur vermutet werden.
In der Mathematik können verschiedene Lösungsalgorithmen erlernt werden. Das ist unbestritten. und sicherlich die Aufgabe einer Abschlussprüfung, diese Befähigung zu ermitteln. Vergleichen wir aber die Anforderungen aus den Klassenarbeiten mit denen der Abschlussprüfungen taucht eine Unstimmigkeit auf.
Die Lösungen von Klammern ist eine elementare Aufgabe in der Mathematik, deshalb ist jeder Schüler der 10. Klasse in der Lage diese Aufgabe zu lösen:
1/16 * ((x+2)*(x+2)) =
Erhöhen wir die Schwierigkeit ein wenig:
((x+2)/8)) : (2/(x+2)) =
Das sollte aber trotzdem gehen.
Dann tauchte aber ein Aufgabentypus auf, der mich überraschte:
„Setzen Sie die Klammern so, dass das Ergebnis stimmt.“
5*4:2*36-16-9 = -8,5
Und diese ist noch einfach. Aber unter Zeitdruck, und ohne dass es vorher einmal geübt wurde, für die Schüler sicherlich kniffelig. Aber vom Lehrplan her ein simples Klammerproblem wie die beiden Aufgaben vorher. Aber eine solche Aufgabe habe ich in den Bremer Unterlagen nicht gesehen.
(5*4) :( 2*(36-16))-9= -8,5
Benötigen wir alle Klammern?
Wir sehen also, dass ein einzelnes Thema mit unterschiedlichen Schwierigkeiten aber auch grundsätzlich unterschiedlichen Lösungsansätzen auftreten kann. Deshalb würde ich es begrüßen, in die Abschlussprüfungen aus den Jahren 2024 und 2025 hineinsehen zu können. Ich vermute, dass genau dort das Problem in der Prüfung 2025 auftrat.
Es geht dabei nicht um die geschützten Rechte, sondern um die Art der Aufgabenstellung. Die einzelnen Zahlen kann Ihnen jeder Mathelehrer entsprechend anpassen. Sodass die Form der Aufgabenstellung veröffentlichbar wird.

Anders sind Aufgaben der Art:
„Gegeben ist das Dreieck ABC mit den Seitenlängen a=3cm, b=5cm und c=4cm.
Zeige, dass das Dreieck ABC rechtwinklig ist.“

Was spricht gegen die Aufgabe in dieser Form?
Gegeben ist das Dreieck ABC mit den Seitenlängen a=3cm, b=4cm und c=5cm.
Formelsammlung Pythagoras : a²+b²=c²
Was prüfen wir in der ZAP? In Eignungstest von Firmen kommen solche Arten von Finten schon mal vor. Aber in einer ZAP muss das nicht sein.
Deshalb möge die Bremische Bürgerschaft die MAS/ ZAP-Abschlussprüfungen aus den Jahren 2024 und 2025 bitte so überarbeiten, dass diese Veröffentlichung möglich wird. Und zukünftig die Erstellung der Prüfungen vertraglich und organisatorisch so zu gestalten, dass eine spätere Veröffentlichung immer vollständig möglich ist.

ERROR: Select_Mitzeichner!!!