S21-175 Umweltrechtliche Kompensationsmaßnahmen

Hauptpetent/in: Fritschen, Heiko
Ende der Mitzeichnungsfrist: 2025-03-05
Anzahl Mitzeichner: 0

Es wurde nachfolgende Petition eingereicht:

Die Bremische Bürgerschaft möchte sich bitte einsetzen, die Ausgleichsregelungen aus dem Bundesnaturschutzgesetz zu ändern
Ein nicht entscheidender jedoch häufig kritisierter Kostenfaktor bei Neubauten sind die Kompensationsmaßnahmen, die in ihrer Ausführung aus dem Bundesnaturschutzgesetz juristisch hergeleitet werden. Folgen wir diesen Auslegungen weiterhin blind, leben alle Bürger, unsere Enkel zukünftig in einer Betonwüste und können sich „Natur“ in Stuhr anschauen.
Ziel des Bundesnaturschutzgesetzes und der darin geforderten Kompensationsmaßnahmen ist es, die Auswirkungen auf die Natur und somit der Biodiversität abzufedern, oder bei rechtlich sachkundiger Ausführung zu verhindern.
Nun brauchen wir weder Aluminiumhüte noch ein Biologiestudium, um uns vorzustellen, dass eine Kompensationsmaßnahme für einen gefällten Baum durch die Veränderung der Wiesenschnittzeiten im Landkreis Diepholz zwar juristisch korrekt abgefangen werden kann, für die Auswirkungen der Fällung des Baumes auf die Biodiversität in Bremen wohl eher als nicht zielführend angesehen werden kann.
Verstehen Sie mich hier nicht falsch, rechtlich, aus Sicht der Juristen sind solche Maßnahmen als zielführend anzusehen. Doch darf das für den Naturschutz in Bremen nicht weiter der Maßstab sein: Denn unbestreitbar haben wir trotz juristisch korrekten Verhaltens ein rasantes Artensterben und einen massiven Rückgang der Biodiversität. Nun suchen wir hier keinen Schuldigen, es ist schlicht die Frage der Qualifikation.
Die Bremische Bürgerschaft möge sich wegen der Defizite in den jetzigen Regelungen für eine weitere Option der Kompensation nach dem Bundesnaturschutzgesetz einsetzen.
Mögliche Ansätze:
In den Stadtstaaten dürfen zukünftig weitere anrechenbare Kompensationsmöglichkeiten entwickelt werden, da hier aufgrund der Flächenbegrenzung die Lösungen des Bundesnaturschutzgesetzes nicht ausreichend greifen.
Auf den Grundstücken der Wohnungsbaugesellschaften oder auf Gewerbegrundstücken können durch die Verursacher Kompensationen auch durch das Anlegen von naturüblichen Waldstrukturen erreicht werden.
Das Einschlagen eines geschützten Baumes kann durch das Positionieren von der dreifachen Menge an Totholz auf dem eigenen Grundstück ausgeglichen werden. Der Stammdurchmesser des liegenden Holzes darf dabei 60 cm nicht unterschreiten.
Das Einrichten von Urban Gardening-Projekten auf dem Gelände ist ebenfalls für die Biodiversität zielführender als ein Rasenfläche. Zusätzliche Pflanzungen von Obstbäumen oder Weiden können auf einer solchen Fläche für Bremen mehr zum Schutz der Artenvielfalt erreichen, als eine Zahlung von Geldern, da keine Kompensationsfläche innerhalb Bremens gefunden wird.
Daher bitte ich die Bremische Bürgerschaft sich für die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes auf eine Weise einzusetzen, dass die Stadtstaaten zusätzliche und nachweislich zielführendere Lösungsansätze zur Anrechnung von Kompensationsmaßnehmen verfolgen dürfen.

S21-176 Biodiversitätsindex

Hauptpetent/in: Fritschen, Heiko
Ende der Mitzeichnungsfrist: 2025-03-05
Anzahl Mitzeichner: 1

Es wurde nachfolgende Petition eingereicht:

Einführung eines biologischen Mindeststandards bei neuen Gewerbeflächen
In Zusammenarbeit mit der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft wird das Netzwerk PUU in Bremen umgesetzt. Schon über 230 Betriebe und Firmen sind hier vertreten. Im letzten Jahr wurde ein hervorragendes Konzept zur Ermittlung eines Biodiversitätsindex in dieser Gruppe in Zusammenarbeit mit der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft und dem BUND-Bremen entwickelt.
Es ist somit naheliegend, diesen Index bei der Anlage von Gewerbeflächen in Anwendung zu bringen. Zwar lassen sich derzeit solche Konzepte nicht als Kompensationsmaßnahme anrechnen, zukünftig besteht aber die Möglichkeit, solche Maßnahmen in die Werbung oder in gängige Umweltmanagementsysteme positiv einfließen zu lassen. Unabhängig davon, dass die Senatorin dann wieder durch eine ihrer Leistungen eine positive Auszeichnung für Bremen entgegennehmen könnte.
Da die Grundstücke neu angelegt werden, dürften durch die Maßnahmen keine zusätzlichen Kosten für die Bauherren entstehen.
Erstmalig könnte der Index im Gebiet „Bremen-Neustadt Hanna-Kunath-Straße“ (BP 2514) zum Einsatz kommen.
„Mit Aufgabe der Flächen im Kleingartenverein Langeoog e.V. kann mit der Neuordnung das bestehende Gewerbegebiet in der Hanna-Kunath-Straße arrondiert (plattgemacht, übersetzt der Petent) und in absehbarer Zeit neue Gewerbeflächen in der Airport-Stadt-Mitte angeboten werden. Da bereits heute das Gewerbegebiet Airport-Stadt-Mitte, bis auf wenige Flächen, für die größtenteils schon Reservierungen bestehen, nahezu vollständig vermarktet ist, können Nachfragen von potentiellen Unternehmen aus der Luftfahrtbranche sowie Betrieben, die auf die Anbindung zum Flughafen Bremen angewiesen sind, nicht mehr bedient werden.
Senator für Umwelt, Bau und Verkehr informiert.“
Somit bitte ich die/ den SenatorIn für Umwelt, Bau und Verkehr, den entwickelten Index zukünftig bei allen neuen Gewerbegebieten in angemessener Höhe festzulegen.

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