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Bremische Bürgerschaft

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Öffentliche Petitionen in der Mitzeichnungsfrist

L21-39 Kummerkästen

Hauptpetent:in: Hansen, Jan-Erik
Ende der Mitzeichnungsfrist: 2024-01-01
Anzahl Mitzeichnungen: 0

Guten Tag, sehr geehrte Damen und Herren,


mit der Petition möchte ich erreichen:

Erlass von Regelungen zur Bearbeitung und zur Arbeitsweise von so genannten Kummerkästen - Briefkasten (in Schulen, Betrieben o. Ä.), von dem Beschwerden, Anregungen, Bitten o. Ä. , die dort in schriftlicher Form niedergelegt wurden

- für alle Behörden der Landesverwaltung der Freien und Hansestadt Bremen

- und die mit so genannten Kummerkästen arbeiten bzw. einen Kummerkasten installiert haben

Ich bitte in die Prüfung des Sachverhaltes und der einschlägigen Rechtsgrundlagen den IST-Zustand der Thematik in den Beteiligungen Bremens an Unternehmen des privaten Rechts sowie über die Anstalten des öffentlichen Rechts bzw. über die vom Land errichteten und die wirtschaftlich tätigen A.ö.R. einzubeziehen.


Mit freundlichen Grüßen

S21-38 Keine Dreifeld-Turnhalle im Oslebshauser Park

Hauptpetent:in: anonyme:r Petent:in
Ende der Mitzeichnungsfrist: 2024-01-04
Anzahl Mitzeichnungen: 58

Keine im Boden eingelassene Dreifeld-Turnhalle im Oslebshauser Park

Die Bürgerschaft und der Senat werden aufgefordert, den Bebauungsplan 2548 für die Schulerweiterung Oberschule im Park nicht weiter zu verfolgen und stattdessen eine neue vierzügige Oberschule mit Mensa und Turnhalle auf dem seit Jahren brachliegende 13.000 m² großen Grundstück des ehemaligen Baumarktes Max Bahr zu erstellen.

Die geplante Schulerweiterung im Oslebshauser Park beinhaltet eine Dreifeld-Turnhalle, die in den Boden eingelassen wird, damit oberhalb der Halle sechs zusätzliche Klassenräume erstellt werden können.

Dazu müssen in dem kleinen Wäldchen ca. 80 Bäume gefällt und eine Baugrube von ungefähr 5,5 Meter Tiefe mit einer Fläche von mindestens 50 x 40 Meter ausgehoben werden. Der Aushub ist dabei zu 2/3 konterminiert und muss ebenso wie ein Großteil des abgesengten Grundwassers entsorgt werden.

Auch soll die Zufahrt zur Schule und zur Turnhalle nicht mehr wie bisher über die Straße Am Oslebshauser Park, sondern über die Oslebshauser Landstraße und Straße Am alten Sportplatz geführt werden.

Das ganze Vorhaben wird voraussichtlich 40 Millionen Euro kosten. Noch nicht mitgerechnet sind dabei die Erweiterungen der Mensa, des Schulhofes, des Hofmeier Hauses und der Außenfahrstuhl an der Villa Agathe.

Zu diesem Vorhaben habe viele Anwohner des Menkenkamps arge Bedenken:

1. Negative Auswirkungen auf Natur, Landschaft und Klima durch das Fällen der Bäume und der Ausweitung des Schulbereichs in den Park.
2. Trockenlegung der anliegenden Gärten, Bäume und des Teiches durch die Grundwasserabsenkung während der Bauphase.
3. Die geplante Zufahrt über die Oslebshauser Landstraße und die verkehrsberuhigte Straße Am alten Sportplatz würde direkt am Marktplatz, dem neuen Kindergarten, der Altentagesstätte, dem Seniorenheim und der Wohnbebauung vorbeiführen. Das wird von den Anwohnern so nicht hingenommen und widerspricht eindeutig der Zielsetzung des IEK Gröpelingen, der eine verkehrliche Beruhigung der Oslebshauser Landstraße und eine Aufwertung des Oslebshauser Kernbereiches vorsieht.
So ist im Bebauungsplan 2424 für die Erweiterung der Schule auf Dreizügigkeit festgesetzt:
�Die Erschließung der Schule erfolgt weiterhin über die Oslebshauser Heerstraße. Der hiervon in Richtung Schule abzweigende Weg "Am Oslebshauser Park" verfügt über einen Querschnitt von 3,5-4,0 m und hält eine Belastung von bis 7,5 t aus.�
4. Die geplanten 13 allgemeinen Kfz. Stellplätze für Schule und Turnhalle sind bei weitem nicht ausreichend. Der jetzige Bebauungsplan 2424 sieht hier schon 15 Plätze vor, wobei aber nur 11 realisiert wurden. Das ist auch heute schon viel zu wenig und führt dazu, dass der größte Teil der Lehrer die Besucherparkplätze der anliegenden Straßen und den Parkplatz der Christengemeinde mit ihren PKWs besetzen oder im Parkverbot stehen. Pflegedienste und Besucher des Seniorenheims finden daher kaum noch freie Parkplätze. Anders als bei der Schule werden die Parkplätze für die Turnhalle auch am späten Nachmittag und am Wochenende bis 22:00 Uhr durch die Sportvereine benutzt. Gerade bei Punktspielen und Turnieren ist hier mit einem erhöhten Auto-Verkehr zu rechnen.

Als Alternative zum Bebauungsplan 2548 schlage ich deshalb vor:

1. Die Oberschule im Park bleibt dreizügig und bekommt wie schon gehabt eine Einfeld-Turnhalle auf dem Platz der im Jahre 2016 abgebrannten Turnhalle. Der Bebauungsplan 2424 bleibt unverändert bestehen.

2. Es wird eine neue vierzügigen Oberschule mit Mensa, Turnhalle und Schulhof auf dem jahrelang brachliegendem 13.000 m² Gelände des ehemaligen Baumarktes Max Bahr erstellt. Das Grundstück liegt verkehrsgünstig und in der Nähe der beiden Neubaugebiete Tucholskystraße und Reihersiedlung. Ein Fahrradweg und eine Bushaltestelle befinden sich in unmittelbarer Nähe. Das Grundstück könnte durch Tausch mit dem 14.000 m² großem Grundstück der Berufsschule für Metalltechnik erworben werden.

3. Die im letzten Jahr fertiggestellte Oberschule Ohlenhof könnte dabei als Vorlage für die Realisierung der neuen Schule werden. Dadurch würden sich die Planungs- und Erschließungskosten, die Risiken und Bauzeit erheblich reduzieren. Zusätzlich würde hierdurch auch der Bedarf einer Oberschule für Grambke und Burg abgedeckt.

L21-40 Rückkehr zu G9 an Gymnasien

Hauptpetent:in: anonyme:r Petent:in
Ende der Mitzeichnungsfrist: 2024-01-05
Anzahl Mitzeichnungen: 23

Rückkehr zum Abitur nach 9 Jahren in Bremen

Kritik an G8
Mit der Umstellung kam es unter anderem zur Erhöhung der Wochenstundenzahl. Das heißt, die Schüler haben in der Woche deutlich mehr Unterricht, als noch zu Zeiten von G9. Dies ist mit einer höheren Belastung verbunden und weniger Zeit für Hobbys und Freunde. Außerdem wird befürchtet, dass die Studierfähigkeit der neuen Studierenden geringer ist, d.h., dass die G8-Abiturienten nicht ausreichend auf ein Studium vorbereitet sind bzw. diesem nicht gewachsen sind. Des Weiteren sei nicht genügend darüber nachgedacht worden, ob die Unterrichtsinhalte, die auf die jüngeren Schüler zukommen, angemessen für diese seien. Es wird angezweifelt, dass die Schüler über die entsprechenden persönlichen Voraussetzungen für die vertiefende Befassung mit den Inhalten verfügen.

Aufgrund der anhaltenden Kritik haben mittlerweile mehrere Bundesländer die Rückkehr zu G9 beschlossen und zwar Niedersachsen, Hessen, Bayern, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen.

Aus den oben genannten Punkten befürworte ich ebenfalls eine Rückkehr zu einen Abitur nach 9 Jahren in Bremen.

S21-36 Umwandlung der Kopernikusstraße

Hauptpetent:in: Stautz, Fabian
Ende der Mitzeichnungsfrist: 2024-01-01
Anzahl Mitzeichnungen: 3

Petition zur Umwandlung der Kopernikusstraße in Horn-Lehe in eine Spielstraße

An die Bremische Bürgerschaft

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir, die Unterzeichnenden, möchten Ihre geschätzte Aufmerksamkeit auf eine Initiative lenken, die die Lebensqualität in Horn-Lehe nachhaltig verbessern kann: die Umwandlung der Kopernikusstraße in eine Spielstraße. Diese Maßnahme würde nicht nur die Sicherheit der Anwohner erhöhen, sondern auch die Lebensqualität der Kinder und Familien in der Umgebung verbessern.

Begründung:

- Kindersicherheit und -entwicklung:
- Die Umwandlung in eine Spielstraße schafft einen sicheren Raum, in dem Kinder frei spielen können, ohne sich den Gefahren des normalen Straßenverkehrs auszusetzen.
- Spielstraßen fördern die körperliche Aktivität und soziale Interaktion unter Kindern, was sich positiv auf ihre körperliche und soziale Entwicklung auswirkt.
- Es befinden sich mehrere Schulen in der Umgebung. Der tägliche Schulweg hunderter Kinder würde durch die Einrichtung einer Spielstraße deutlich gesichert und verbessert werden.

- Reduzierung von Verkehrslärm:
- Die Umwandlung der Kopernikusstraße in eine Spielstraße würde zu einer deutlichen Reduzierung von Verkehrslärm führen, was die Lebensqualität der Anwohner erheblich verbessert. Die Kopernikusstraße ist ein vergleichsweise einkommensschwaches Quartier in Horn-Lehe und durch diese Maßnahme könnten auch diese Haushalte in den Genuss einer lärmarmen Umgebung kommen, wie sie in "bürgerlicheren" Quartieren mit vielen Einfamilienhäusern selbstverständlich ist.
- Eine ruhigere Umgebung unterstützt auch die Konzentration von Kindern beim Spielen und Lernen.

- Gemeinschaftsleben und Nachbarschaft:
- Spielstraßen fördern das Gemeinschaftsleben, da sie Anwohner dazu ermutigen, sich draußen aufzuhalten und miteinander zu interagieren.
- Eine stärkere Gemeinschaftsbindung kann zu einem sichereren und unterstützenden Umfeld für alle Bewohner führen, weil die Bewohner auf der einen Seite der Straße nicht ganz so sehr von jenen auf der anderen Seite abgeschnitten sind. Die Nachbarschaft wächst zusammen.

- Umweltfaktoren
- Die Kopernikusstraße wird morgens und abends oft Opfer des Berufsverkehrs. Die Einrichtung einer Entschleunigung ist dem flüssigeren Verkehrsfluss zuträglich, weil die Geschwindigkeiten der Fahrzeuge weniger variiert werden können, und sie ermutigt die Nutzung alternativer Transportmittel (z.B. die nahegelegene Straßenbahn und die gut ausgebauten, aber kaum genutzten Radwege).

Maßnahmen, die wir fordern:
- Die Umwandlung der Kopernikusstraße in Horn-Lehe in eine offiziell ausgewiesene Spielstraße.
- Die Schaffung von sicheren Überwegen und Spielzonen, die den Bedürfnissen der Kinder gerecht werden.
- Die Einbindung der Anwohner in den Planungsprozess, um deren Bedenken und Vorschläge zu berücksichtigen.
- Die Einrichtung von verkehrsentschleunigenden Maßnahmen, damit nicht mehr mit 50 km/h durch die Straße gebrettert werden kann.

Diese Petition repräsentiert Stimmen der Anwohner, die sich für eine sichere und lebenswerte Umgebung in Horn-Lehe einsetzen. Wir appellieren an die Bremische Bürgerschaft, diese sinnvolle Maßnahme zu unterstützen und somit einen positiven Beitrag zur Lebensqualität in unserer Stadt zu leisten.

L21-32 Essensbeiträge an Ganztagsgrundschulen

Hauptpetent:in: anonyme:r Petent:in
Ende der Mitzeichnungsfrist: 2023-12-22
Anzahl Mitzeichnungen: 48

Ich fordere die Abgeordneten der Bremischen Bürgerschaft und die Mitglieder des Senats dazu auf, eine Angleichung der Beiträge für das Mittagessen an Ganztagsgrundschulen vorzunehmen.

Es ist nicht nachvollziehbar und vom Wortlaut des § 3 Abs. 3 der Verordnung zur Regelung der Ganztagsschule nicht gedeckt, dass der Elternbeitrag für das verpflichtende Mittagessen an gebundenen Ganztagsgrundschulen auf 35 Euro pro Monat gedeckelt ist (und alle Kostensteigerungen vom Staat getragen werden), wohingegen die Eltern für das verpflichtende Mittagessen an offenen Ganztagsgrundschulen 100 % der Kosten tragen müssen (aktuell ca. 61 Euro pro Monat).

Aus Gründen der Gleichbehandlung sehe ich hier zwingend eine Angleichung der von den Eltern zu tragenden Kosten für ALLE Grundschüler im Ganztagsbetrieb, unabhängig von der "Art" der Ganztagsgrundschule (gebunden oder offen).

Es kann nicht sein, dass der Wohnort darüber entscheidet, ob man für das gleiche Essen 300 Euro jährlich mehr oder weniger zahlen muss, je nachdem, ob es eine offene oder gebundene Ganztagsgrundschule ist.

Daher meine Forderung dahingehend, dass ALLE Kinder bzw. Eltern den selben Zuschuss erhalten.

S21-33 Aufgesetztes Parken in Wohnstraßen

Hauptpetent:in: anonyme:r Petent:in
Ende der Mitzeichnungsfrist: 2023-12-22
Anzahl Mitzeichnungen: 15

**Petition zur Erlaubnis des aufgestellten Parkens in Wohnstraßen**

**An die zuständigen Behörden und politischen Vertreter in Bremen**

Wir, die Unterzeichnenden, möchten Ihre Aufmerksamkeit auf ein dringendes Anliegen lenken: den Parkplatzmangel in Wohnstraßen. In vielen Wohngebieten gibt es nicht genügend Parkplätze, was zu erheblichen Unannehmlichkeiten für die Bewohner führt. Wir schlagen vor, das aufgestellte Parken in Wohnstraßen zu erlauben, um dieses Problem anzugehen.

**Gründe für das aufgestellte Parken:**

1. **Parkplatzmangel:** Die begrenzten Parkmöglichkeiten in Wohnstraßen führen zu Konflikten und Frustrationen unter den Anwohnern. Das erlaubte Aufstellen von Fahrzeugen kann die Situation entspannen.

2. **Erhöhte Sicherheit:** Durch das aufgestellte Parken wird die Sicht auf die Straße verbessert, was die Verkehrssicherheit erhöht und das Risiko von Unfällen verringert.

3. **Wohnqualität:** Ein entspannteres Parken trägt zur Verbesserung der Lebensqualität in Wohngebieten bei, da4 Bewohner weniger Stress und Unannehmlichkeiten durch die Parkplatzsuche erleben.

**Wir fordern:**

- Die Überprüfung und Anpassung der bestehenden Parkregelungen in Wohnstraßen.
- Die Einführung von Richtlinien, die das aufgestellte Parken unter bestimmten Bedingungen erlauben.
- Die Einbeziehung der Gemeinschaft und der Bewohner in den Entscheidungsprozess.

Wir appellieren an Sie, die Lebensqualität der Bewohner in Wohnstraßen zu verbessern, indem Sie das aufgestellte Parken ermöglichen. Lassen Sie uns gemeinsam eine Lösung finden, die für alle Beteiligten von Vorteil ist.

**Unterstützen Sie diese Petition, um den Parkplatzmangel in Wohnstraßen anzugehen.**

L21-30 Kein Ausbau der A27

Hauptpetent:in: Böttner, Kirsten
Ende der Mitzeichnungsfrist: 2023-12-06
Anzahl Mitzeichnungen: 2673

Kein Ausbau der A27
Die Bürgerschaft und der Senat werden aufgefordert den 6-spurigen Ausbau der A27 von der Überseestadt bis zum Bremer Kreuz zu verhindern. Die Umsetzung des Planungsbeschleunigungsgesetzes und speziell das gegen den Willen des Landes Bremen auf die Liste gesetzten Ausbauprojektes der A27 liegt nicht im Interesse der Freien Hansestadt Bremen. Die Pläne sehen vor, den Ausbau durch Naturschutzgebiete, den Rhododendronpark und durch Wohngebiete zu führen. Der Senat und die Bürgerschaft wird aufgefordert Schaden von Mensch, Umwelt und Natur durch die zu erwartenden Eingriffe in Bremen abzuwenden.
Die Bürgerschaft und der Senat werden aufgefordert alle zur Verfügung stehenden planungs- und baurechtlichen Mittel und Schritte einzuleiten und zu unternehmen, um den Ausbau der A27 zu verhindern.

L21-28 Kosten für Einladungsschreiben

Hauptpetent:in: Hansen, Jan-Erik
Ende der Mitzeichnungsfrist: 2023-12-05
Anzahl Mitzeichnungen: 9

Guten Tag, sehr geehrte Damen und Herren,

mit der Petition soll erreicht werden, dass

1.den genannten Vorwürfen und Sachverhalten des Buches ��Die öffentliche
Verschwendung�-Ausgabe 2023 des Schwarzbuches vom Bund der Steuerzahler nachgegangen und die Vorgänge aufgeklärt werden.

2. dass dieses Problem grundsätzlich und allgemein gelöst und
beantwortet wird, damit es sich zeitnah, zukünftig und dauerhaft nicht
wiederholt.

Es sollten ferner positiv den Sachverhalt ändernde Konsequenzen und
Missbilligungen erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

++++++++++++++++++++++

WAS IST PASSIERT?

Bremen. Dem direkten Kontakt zwischen Bürgern und Bürgermeister räumt man in der Bremer Senatskanzlei einen besonderen Stellenwert ein. Das lässt sich schon an den vielfältigen Veranstaltungsformaten erkennen, die die Freie Hansestadt Bremen anbietet, damit die Bewohner mit ihrem Bürgermeister � der zugleich Präsident des Bremer Senats und somit Landesvater ist � ins Gespräch kommen können. Regelmäßig werden Quartiersbesuche, Bürgersprechstunden und �Bürger:innen-Versammlungen� abgehalten.

Es ist durchaus lobenswert, wenn sich ein Stadt- bzw. Landesvater Zeit für die Anliegen der Bürger nimmt. Aber: Üblich ist, über diese Veranstaltungen auf der Webseite der Senatskanzlei, über die Tagespresse, Newsletter, Social-Media-Kanäle, Aushänge oder Vereine und Verbände vor Ort zu informieren. Wenn dagegen Bürgern Einladungen per Post � unaufgefordert und unter Einsatz von Steuergeld � zugeschickt werden, wird eine Grenze überschritten. So geschehen in mehreren Bremer Stadtteilen bei zehn der insgesamt zwölf �Bürger:innen-Versammlungen�.

Insgesamt ließ die Bremer Senatskanzlei 175.349 Haushalten Einladungen zukommen, was immerhin circa 56 Prozent aller stadtbremischen Haushalte entspricht. Allein für den Versand der Einladungen fielen nach Auskunft der Senatskanzlei 54.036,43 Euro an. Hinzu kommen Kosten für den Druck und die Versandvorbereitung in Höhe von 29.161,59 Euro und 1.931,37 Euro für die Druckvorlagen. Macht insgesamt 85.129,39 Euro.

Bei genauerem Hinsehen fällt außerdem auf, dass die Senatskanzlei im Mai 2022 die postalische Zustellung wechselte. Bis dahin wurden die Veranstaltungseinladungen als Wurfsendung verteilt (Kosten für den Versand: circa 12 Cent/Stück). Ab Mai 2022 setzte sie hingegen auf deutlich teurere, persönlich adressierte Einladungsschreiben (Kosten für den Versand: circa 34 Cent/Stück). Diese Schreiben wirken nicht nur persönlicher, so war wohl der Gedanke dahinter, sondern finden im Gegensatz zur Wurfsendung selbst dann den Weg in den Briefkasten des Bürgers, wenn darauf der Aufkleber �Bitte keine Werbung� prangt. Rund ein Jahr vor den Wahlen zur Bremischen Bürgerschaft im Mai 2023 konnte man so sicherstellen, dass möglichst viele Einladungen ankommen, denn praktischerweise grüßte auf dem Briefumschlag das Konterfei des erneut zur Wahl stehenden Bürgermeisters. Ein Schelm, wer da an zusätzliche Wahlwerbung auf Steuerzahlerkosten denkt.


DER BUND DER STEUERZAHLER KRITISIERT

Es ist richtig und wichtig, dass ein Bürgermeister den Dialog mit Bürgern sucht. Höchst ungewöhnlich ist hingegen, dass hierzu in großem Stil und zulasten des Steuer­zahlers teure Einladungsschreiben verschickt werden. Das gilt erst recht, wenn dieses auf den ersten Blick von gewöhnlicher Wahlwerbung nicht zu unterscheiden ist.

S21-31 Radfahren im Waller Park

Hauptpetent:in: Kutscher, Volker
Ende der Mitzeichnungsfrist: 2023-12-05
Anzahl Mitzeichnungen: 66

Seit nunmehr 2018 machen wir den Waller Beirat Fachausschuss Bau und die entsprechenden Regierungsstellen auf u.a. die Missstände zwischen Fahrradfahrern und Fußgängern im Waller Park aufmerksam. Die überwiegende Zahl der im Park fahrenden Rad- und E-Scooterfahrer verhält sich gegenüber den Fußgängern nicht nur, gelinde gesagt rüpelhaft, sondern schon gefährdend. Rad- und Scooterfarer befahren den Park rücksichtslos kreuz und quer, mit hoher Geschwindigkeit, ohne Rücksichtnahme auf Fußgänger, ob mit angeleinten Hunden, im Rollator oder gar im Rollstuhl. Wenn überhaupt geklingelt wird, dann erst, wenn sich die entsprechenden Radfahrer bereits unmittelbar hinter einem sind. Wer dann nicht schnell genug Platz macht, wird im Vorüberfahren angerempelt, auf das Übelste beschimpft oder gar mit Geesten des Halsabschneidens bedroht. Die Beschimpfungen kann man hier nicht wiederholen. Auch nach den angeleinten Hunden wird getreten. Die genannte Klientel scheut sich auch nicht, direkt und mutwillig auf die Fußgänger zuzuhalten. Das es hier noch zu keinem Unfall gekommen ist, liegt einzig und alleine an den Fußgängern. Das Ordnungsamt würde hier ja mit Bußgeldern etc. vorgehen. Aber leider sind von den 7 Ein/Ausfahrten zum Waller Park nur 3 mit einer blauen Fußgängerbeschilderung versehen. Durch die ungleiche Beschilderung sieht man hier keine Rechtssicherheit. Unser Antrag im Beirat/Bauausschuss auf gleichmäßige Beschilderung wurde von diesem noch nicht einmal diskutiert oder abgestimmt. Unsere Anträge werden mit zwei oder drei Sätzen abgeledert und dann einfach Ad Acta gelegt. Auch unserem jüngsten Antrag ist es nicht anders ergangen. In diesem hatten wir sogar noch einen Vorschlag zur Einrichtung eines Radweges. Dieser Vorschlag könnte das Problem zur beiderseitigen Zufriedenheit lösen. Antwort des Beirates/Bauausschuss, man will das Fahrradfahren im Park nicht einschränken oder gar verbieten. Wäre gem. unseres Vorschlages ja auch nicht erforderlich. Man kommt hier mit dem Paragraphen des Nutzungsrechtes des Parks durch die Radfahrer. Will ihnen ja auch keiner nehmen, aber eben zu Fuß oder auf vorgeschriebenen Wegen. Was ist denn mit dem Recht der Fußgänger auf körperliche Unversehrtheit Gem. Artikel 2G (2) Grundgesetz ?? Wenn hier erst etwas passieren muss, bevor entsprechende Schutzmaßnahmen für die Fußgänger ergriffen werden, wird es aber nicht nur bei ein paar Prellungen oder Abschürfungen bleiben. Vor allem auch dann nicht, wenn man von einem sogenannten Transportrad angefahren wird. Wir fordern 1. eine gleichmäßige Fußgängerbeschilderung oder aber 2. die Einrichtung eines Fahrradweges, wie von uns, in unseren letzten Antrag vorgeschlagen !! Für diesen Vorschlag bedarf es keiner Bauarbeiten, sondern nur einiger Verkehrsschilder. Es bleibt noch zu erwähnen, dass es zum Glück auch noch ein paar Radfahrer gibt, welche nicht auf Konfrontation aus sind. Noch schlimmer ist die Situation jetzt in der dunklen Jahreszeit, da eine große Anzahl der im Park fahrenden Rad/Scooterfahrer ohne Licht ist. In anderen Parkanlagen wird es wohl nicht besser zugehen aber wir können hier eben nur für den Waller Park sprechen. Auch von unserem letzten Antrag gingen wieder Kopien an die zuständigen Ressorts.

L21-27 Kritik an Freikarte

Hauptpetent:in: Hansen, Jan-Erik
Ende der Mitzeichnungsfrist: 2023-12-05
Anzahl Mitzeichnungen: 8

Guten Tag, sehr geehrte Damen und Herren,

mit der Petition soll erreicht werden, dass

1.den genannten Vorwürfen und Sachverhalten des Buches ��Die öffentliche
Verschwendung�-Ausgabe 2023 des Schwarzbuches vom Bund der Steuerzahler nachgegangen und die Vorgänge aufgeklärt werden.

2. dass dieses Problem grundsätzlich und allgemein gelöst und
beantwortet wird, damit es sich zeitnah, zukünftig und dauerhaft nicht
wiederholt.

Es sollten ferner positiv den Sachverhalt ändernde Konsequenzen und
Missbilligungen erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

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WAS IST PASSIERT?

Bremen/Bremerhaven (Bremen). Im Oktober 2022 erhielten die Eltern von 112.175 Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren in Bremen und Bremerhaven Post vom Land. Der Inhalt: die sogenannte Freikarte. Dies ist eine Guthabenkarte im Scheckkartenformat mit 60 Euro, die die jungen Menschen bis Ende 2022 landesweit an rund 50 Stellen einlösen konnten � z. B. in Kinos, Museen, Schwimmbädern und Kletterhallen, aber auch in Lasertag-Arenen, auf Minigolfplätzen und in einigen Fahrgeschäften auf dem Bremer Freimarkt. Neben dem Eintritt konnten die jungen Leute damit vielerorts auch die benötigte Ausrüstung leihen und Speisen und Getränke bezahlen.

Für das Jahr 2023 wurden dann nochmals 60 Euro auf die Karten geladen � macht in Summe 120 Euro. Nach Angaben des Bremer Senats belaufen sich die Gesamtkosten für diese Freikarte auf 12,2 Mio. Euro. Die Mittel stammen aus Krediten des �Bremen-Fonds�, die das Land zur Bewältigung der Coronakrise aufgenommen hatte.

Die Stadt Bremerhaven setzt sogar noch einen drauf: Dort erhalten die rund 2.300 Jugendlichen, die 2022 oder 2023 volljährig wurden bzw. werden, ein weiteres Geldgeschenk. Satte 180 Euro stellt die Seestadt als Guthaben für die eigens entwickelte �Kultur- und Sportapp� (kurz: KuS-APP) bereit. Mit dieser App können die Beschenkten Angebote aus den Bereichen Kultur und Sport buchen � ganz ähnlich den Angeboten der Freikarte des Landes Bremen, von der die Bremerhavener Jugendlichen ebenfalls profitiert haben. Finanziert werden die KuS-Geburtstagsgeschenke und die Entwicklung der App mit circa 520.000 Euro aus dem ebenfalls mit Coronakrediten gespeisten �Bremerhaven-Fonds�.

Das Land Bremen und die Stadt Bremerhaven rechtfertigen die Geldgeschenke mit den Entbehrungen, die Jugendliche während der Coronazeit erdulden mussten. Der Bund der Steuerzahler vermutet bei dieser Großzügigkeit hingegen einen Zusammenhang mit den Kommunal- und Landesparlamentswahlen, die in Bremen und Bremerhaven im Mai 2023 stattgefunden haben. Denn: Jugendliche im Land Bremen sind bereits ab 16 Jahren wahlberechtigt.

Als wäre das nicht genug, reiht sich mit dem Bund noch ein weiterer Gönner in die Schlange der auf Steuerzahlerkosten großzügigen Gratulanten ein: Sein Geschenk ist der �Kulturpass�. Mit ihm können bundesweit alle Jugendlichen, die 2023 die Volljährigkeit erreichen, ein Guthaben in Höhe von 200 Euro für kulturelle Aktivitäten erhalten. Und dazu gehören beispielsweise auch Kinobesuche.

Unterm Strich bedeutet das: Wer in Bremerhaven lebt und 2023 volljährig wurde bzw. wird, kann sich über insgesamt 500 Euro vom Staat freuen � unabhängig von der eigenen finanziellen Situation. Die nächsten Kinobesuche gehen also auf den Steuerzahler.


ALTERNATIVE INVESTITION

Es wäre sinnvoller und nachhaltiger gewesen, die insgesamt rund 12,7 Mio. Euro in allgemein- und berufsbildende Schulen vor Ort zu investieren, auch um coronabedingte Bildungslücken zu schließen.

DER BUND DER STEUERZAHLER MEINT

Auch in Bremen und Bremerhaven gibt es gut begründete Programme, die sich explizit an bedürftige Familien und Jugendliche richten, um ihnen die Teilnahme an Kultur- und Freizeitaktivitäten zu ermöglichen. Geld­geschenke, die darüber hinausgehen und zudem auf Pump finanziert werden, sind daher nicht zu rechtfertigen. Erst recht nicht, wenn sie gleich mehrfach gewährt werden.

L21-41 Regelung Anzahl Klassenarbeiten

Hauptpetent:in: anonyme:r Petent:in
Ende der Mitzeichnungsfrist: 2024-01-05
Anzahl Mitzeichnungen: 4

In fast allen Bundesländern gibt es Regelungen wie viel Klassenarbeiten pro Tag und Woche erlaubt sind:

Pro Tag eine Klassenarbeit - Pro Woche zwei Klassenarbeiten:
Bayern, Hamburg

Pro Tag eine Klassenarbeit - Pro Woche drei Klassenarbeiten:
Baden-Württemberg, Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein

Pro Tag eine Klassenarbeit - Pro Woche zwei Klassenarbeiten (gilt nur für die Jahrgangsstufen 2 bis 10)
Brandenburg

Pro Tag eine Klassenarbeit - Pro Woche zwei Klassenarbeiten (bzw. Oberstufe Gymnasium drei Klassenarbeiten)
Nordrhein-Westfalen

An zwei aufeinanderfolgenden Tagen maximal eine Klassenarbeit - Pro Woche folglich max. drei Klassenarbeiten (Mo, Mi, FR)
Thüringen




In Bremen gibt es keine Regelung!

Ich bitte darum dieses schnellstmöglich nachzuholen. Es kann doch nicht sein, dass Schüler in der 9. Klasse an vier aufeinanderfolgenden Tagen umfangreiche Klassenarbeiten in den Fächern Spanisch, Englisch, Chinesisch und Mathe schreiben. Dann sind schlechte Noten doch vorprogrammiert�

S21-34 Nutzung der Unteren Rathaushalle

Hauptpetent:in: Vorsprecher, Susanne
Ende der Mitzeichnungsfrist: 2023-12-28
Anzahl Mitzeichnungen: 354

Die Untere Rathaushalle soll als repräsentative Ausstellungs- und Markthalle für Bremer Bürgerinnen und Bürger erhalten bleiben!

Die Bremer Senatskanzlei beabsichtigt, ein jahrhundertealtes Recht der Bremer Bürgerinnen und Bürger abzuschaffen! Die Untere Rathaushalle soll ab 2025 ausschließlich für ein fest installiertes Kulturerbe-Informationszentrum genutzt werden.

Der Titel �Weltkulturerbe� wurde nicht nur für die herausragende Architektur des Bremer Rathauses vergeben. Auch das jahrhundertealte Nutzungskonzept des Bremer Rathauses spielte für die Vergabe des Titels eine wichtige Rolle:
die obere Halle dient seit jeher der Repräsentation, der Ratskeller wurde schon immer für Bevorratung und Verpflegung genutzt.
Die Untere Rathaushalle ist seit über 200 Jahren der zentrale Ort für verschiedenste Aktivitäten von Bremer Bürgerinnen und Bürgern. Sie dürfen hier Veranstaltungen und Märkte abhalten. Ob Schmuck-, Weihnachts- oder Kunstausstellungen, ob Forum für Gemeinnütziges, u.v.m. � mit ihren vielen tausenden Besucher:innen schaffen diese Anlässe einen lebendigen und zentralen Gemeinschaftsraum für alle Bremer Bürger:innen und ebenso für sehr viele Auswärtige.

Mit der Umnutzung der Unteren Rathaushalle als ausschließliches Informations- und Besuchszentrum wird den Bremer Bürger:innen eine wertvolle Begegnungsstätte und ein attraktiver Marktplatz genommen. Wir fordern deshalb die Senatskanzlei auf, das geplante Informationszentrum an einen anderen Ort zu verlegen oder es flexibel und nicht statisch zu konzipieren. So wären verschiedene Raumnutzungen weiterhin möglich, und alle Bremer Bürger:innen sowie Initiativen könnten weiterhin die Untere Rathaushalle als Ausstellungs- und Marktfläche nutzen.

S21-35 Nachhaltige Parkraumnutzung in Wohnstraßen

Hauptpetent:in: anonyme:r Petent:in
Ende der Mitzeichnungsfrist: 2024-01-01
Anzahl Mitzeichnungen: 7

Petition für eine nachhaltige Parkraumnutzung in Wohnstraßen

An die zuständigen Behörden und politischen Vertreter in Bremen

Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit auf ein dringendes Anliegen lenken: die Förderung einer nachhaltigen Raumnutzung in Wohngebieten insbesondere in Relation zur Opferung von Raum für das Parken von Fahrzeugen. In vielen Wohngebieten gibt es einen Überschuss an Fahrzeugen, was zu erheblichen Unannehmlichkeiten für die Bewohner führt. Viele Fahrzeuge sind deutlich größer als notwendig, transportieren regelmäßig meist nur eine Person und stehen für 90% der Zeit nur herum. Ich schlage vor, alternative Lösungen zu fördern, um dieses Problem anzugehen.

Gründe für nachhaltige Parkraumnutzung:

- Umweltauswirkungen: Das verstärkte Aufstellen von Fahrzeugen trägt zu Umweltauswirkungen bei, darunter reduzierter, oftmals unendgeldlich verbrauchter Platz. Eine veränderte Raumnutzung minimiert diese Auswirkungen.

- Erhöhte Verkehrssicherheit: Die Förderung von Alternativen zum aufgestellten Parken verbessert die Sicht auf die Straße, erhöht die Verkehrssicherheit und reduziert das Unfallrisiko.

- Lebensqualität: Eine nachhaltige Parkraumnutzung trägt zur Verbesserung der Lebensqualität in Wohngebieten bei, indem sie stressfreiere Nutzung und hübscheren Lebensraum als das Dasein als Parkplatz fördert.

Wir fordern:
- Die Überprüfung und Anpassung der bestehenden Parkregelungen in Wohnstraßen im Sinne einer nachhaltigen Raumnutzung.
- Die Entwicklung von Einschränkungen und Richtlinien, die die nachhaltige und auf den Menschen ausgerichtete Raumnutzung fördern.

- Die Einbeziehung der Gemeinschaft und insb. der nicht-motorisierten Bewohner (Kinder!) in den Entscheidungsprozess zur Gestaltung einer nachhaltigen Parkraumpolitik.

Wir appellieren an Sie, eine zukunftsorientierte Lösung zu finden, die die Lebensqualität der Bewohner in Wohnstraßen verbessert und gleichzeitig umweltfreundlich ist. Lassen Sie uns gemeinsam eine nachhaltige Parkraumnutzung fördern, die für alle Beteiligten von Vorteil ist.

Unterstützen Sie diese Petition für eine nachhaltige Parkraumnutzung in Wohnstraßen.

L21-37 Taubenschutz

Hauptpetent:in: Merkel, Cornelia
Ende der Mitzeichnungsfrist: 2023-12-28
Anzahl Mitzeichnungen: 283

Mit der Petition wird gefordert, dass das Land Bremen künftig Tauben-Projekte fördert und bestehende Tauben-Projekte unterstützt.
Taubenhäuser werden gestellt, Art-gerechtes Futter und frisches Wasser bereit gestellt - Ehrenamtliche und Hauptamtliche Tauben-Helfer/innen kümmern sich um Wohl und Wehe der Stadttauben, Austausch von Tauben-Eiern gegen Gips-Eier, entfernen Tauben-Kot, bringen verletzte Tauben zum Tierarzt ...
All diese Kosten, auch wenn verletzte Tauben geholt werden, sollen künftig vom Land Bremen übernommen werden.
Stadttauben sind Haustiere. Städte und Gemeinden sind hier in der Verantwortung.

S21-32 Bearbeitungszeiten von Einbürgerungsanträgen

Hauptpetent:in: Kuznetsov, Ivan
Ende der Mitzeichnungsfrist: 2023-12-07
Anzahl Mitzeichnungen: 38

Sehr geehrte Damen und Herren der Bremischen Bürgerschaft,

ich möchte Sie auf die unannehmbar langen Bearbeitungszeiten von Einbürgerungsanträgen in Bremen aufmerksam machen. Trotz der von dem Einbürgerungsamt angekündigten "internen Maßnahmen" beträgt der Rückstau mittlerweile 2 Jahre, und die Situation verschlechtert sich weiter. Im Dezember 2022 wurde z.B. noch eine Bearbeitungszeit von 18 Monaten angegeben, was einen drastischen Anstieg der Wartezeiten allein in den letzten Monaten zeigt.

(zum Vergleich in Niedersachsen beträgt die Bearbeitungsdauer je nach Landkreis 4-7 Monate)

Die lange Bearbeitungszeit hat schwerwiegende Auswirkungen auf die Lebenspläne und -perspektiven eines Antragstellers und seine weitere Integration. Sie führt zu Verunsicherung und dem Gefühl, nicht willkommen zu sein.

Ein unkompliziertes, schnelles und transparentes Einbürgerungsverfahren wird nicht nur das Leben eines Antragstellers verbessern, sondern auch zur Stärkung der Attraktivität des Landes Bremen als Einwanderungsziel für Einwanderer mit hohen Integrationschancen beitragen.

Ich bitte Sie deswegen, sich für eine Verbesserung der oben beschriebenen Situation einzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen
Ivan Kuznetsov