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Bremische Bürgerschaft

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Die Bürgerschaft (Landtag) hat in ihrer 2. Sitzung am 5. Juli 2023 folgenden Beschluss gefasst:
Die Bürgerschaft (Landtag) setzt gemäß Artikel 105 Absatz 1 Satz 1 der Landesverfassung einen Rechtsausschuss ein.
Der Rechtsausschuss hat folgende Aufgaben:
1. Angelegenheiten der Justiz und Verfassung,
2. Mitwirkung an der Gesetzgebung aufgrund von der Bürgerschaft (Landtag) überwie­sener Gesetzesvorlagen.
Dem Rechtsausschuss gehören 11 Mitglieder und 11 stellvertretende Mitglieder an.

Vorsitzender


Stellvertretender Vorsitzender


Mitglied


stellv. Mitglied