Die Bürgerschaft (Landtag) hat in ihrer 2.Sitzung am 5. Juli 2023 folgenden Beschluss gefasst:
Die Bürgerschaft (Landtag) setzt gemäß § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Behandlung von Petitionen durch die Bremische Bürgerschaft einen staatlichen Petitionsausschuss ein.
Der Ausschuss hat folgende Aufgaben: Vorbereitung der Beschlussfassung der Bürgerschaft (Landtag) über die Behandlung von Petitionen auf Grundlage des Gesetzes über die Behandlung von Petitionen durch die Bürgerschaft (Landtag).
Der Ausschuss besteht aus elf Mitgliedern und elf stellvertretenden Mitgliedern.