Die Bürgerschaft (Landtag) hat in ihrer 2. Sitzung am 5. Juli 2023 folgenden Beschluss gefasst:
Die Bürgerschaft (Landtag) setzt einen Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationale Kontakte und Entwicklungszusammenarbeit ein.
Der Ausschuss hat folgende Aufgaben:
1. Fragen der politischen Entwicklung im Bund und in Europa - insbesondere Fragen im Zusammenhang mit der Europäischen Union - sowie grundlegende Fragen der Zusammenarbeit mit den Ländern und anderen Staaten, die Auswirkungen auf das Land Bremen haben können, zu beraten und die Willensbildung der Bürgerschaft in diesen Fragen vorzubereiten, 2. die grenzüberschreitende regionale Zusammenarbeit, die auf den Aufbau nachbarschaftlicher Beziehungen, auf das Zusammen-wachsen Europas und auf die friedliche Entwicklung der Welt gerichtet ist, im Sinne des Artikel 65 Absatz 2 der Landesverfassung zu fördern, insbesondere auch die Partnerschaften zu Städten und Regionen, und 3. die Aktivitäten der Bremer Entwicklungszusammenarbeit zu fördern, im Rahmen dieser Zusammenarbeit Projekte zu betreuen, voranzubringen und/oder zu initiieren, den Kontakt zu den jeweiligen Partnern und Netzwerken zu pflegen und das Bewusstsein für die Entwicklungszusammenarbeit zu stärken. Die Bürgerschaft (Landtag) überträgt dem Ausschuss gemäß Artikel 105 Absatz 3 der Landesverfassung das Recht, in Fällen einer Subsidiaritätsrüge nach Artikel 6 des Protokolls über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit des Vertrags von Lissabon oder bei sonstigen kurzfristigen Stellungnahmen zu Bundesratsentscheidungen für die Bürgerschaft Stellung zu nehmen, wenn dies zur Einhaltung der Fristen notwendig ist.
Der Ausschuss besteht aus elf Mitgliedern und elf stellvertretenden Mitgliedern.