Start

Bremische Bürgerschaft

zurück

Gemäß Artikel 86 der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen wählt die Bürgerschaft für ihre Wahlperiode aus ihrer Mitte ihren Vorstand, der aus dem Präsidenten, den Vizepräsidenten und den Schriftführern besteht.

Zur Zeit liegen keine Informationen über die Mitglieder dieses Gremiums vor.