Die Bürgerschaft (Landtag) hat in ihrer 2. Sitzung am 5. Juli 2023 folgenden Beschluss gefasst:
Die Bürgerschaft (Landtag) setzt gemäß Artikel 105 Absatz 1 der Landesverfassung einen staatlichen Rechnungsprüfungsausschuss ein.
Der Ausschuss hat folgende Aufgaben:
1. Der staatliche Rechnungsprüfungsausschuss prüft die Haushaltsrechnungen der Freien Hansestadt Bremen unter Berücksichtigung der Berichte des Rechnungshofs der Freien Hansestadt Bremen.
2. Der staatliche Rechnungsprüfungsausschuss prüft die Rechnungen des Rechnungshofs der Freien Hansestadt Bremen.
3. Der staatliche Rechnungsprüfungsausschuss berichtet der Bürgerschaft (Landtag) über seine Beratungsergebnisse zu Ziffern 1 und 2.
4. Der staatliche Rechnungsprüfungsausschuss überwacht die Umsetzung seiner Beschlüsse zu 1.
5. Der staatliche Rechnungsprüfungsausschuss führt das Auswahlverfahren zur Wahl eines Mitglieds des Rechnungshofs durch und legt dem Vorstand der Bremischen Bürgerschaft einen Wahlvorschlag vor.
6. Der staatliche Rechnungsprüfungsausschuss wird ermächtigt, für die Prüfung der Rechnungen des Rechnungshofs der Freien Hansestadt Bremen sowie für weitere Aufgaben Unterausschüsse mit bis zu sechs Mitgliedern zu errichten.
7. Der doppische Jahresabschluss, Haushaltsrechnungen, Abschlussberichte Produktgruppenhaushalt, Berichte des Rechnungshofs, Rechnungen des Rechnungshofs und Mitteilungen des Senats aufgrund der Berichte des Rechnungshofs sind von der Präsidentin der Bremischen Bürgerschaft dem Ausschuss unmittelbar zuzuleiten.
Der Ausschuss besteht aus elf Mitgliedern und elf stellvertretenden Mitgliedern.