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Bremische Bürgerschaft

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Gemäß § 14 des Sportförderungsgesetzes wird ein Landesbeirat für Sport gebildet, der sich wie folgt zusammensetzt:
Die Senator für Sport oder einem von ihr zu benennenden Vertreter als Vorsitzenden, sieben Vertretern der Bremischen Bürgerschaft (Landtag), davon mindestens zwei Vertreter aus Bremerhaven, sieben Vertretern des Landessportbundes, davon mindestens zwei Vertreter aus Bremerhaven, sechs Vertretern der für Sport zuständigen Landes- und Kommunalbehörden, davon mindestens ein Vertreter aus Bremerhaven. Die Dauer der Mitgliedschaft bestimmt sich nach der Wahlperiode der Bremischen Bürgerschaft. Für die Bürgerschaft (Landtag) sind folgende Mitglieder und Vertreter benannt:

Mitglied


stellv. Mitglied


Die mit * markierten Personen gehören nicht der Bürgerschaft an.