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Bremische Bürgerschaft

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Die Bürgerschaft (Landtag) hat in ihrer 2. Sitzung am 5. Juli 2023 folgenden Beschluss gefasst:

Die Bürgerschaft (Landtag) setzt gemäß Artikel 105 Absatz 1 der Landesverfassung einen ständigen Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz, Informationsfreiheit und Digitalisierung ein.
Der Ausschuss hat folgende Aufgaben:
1. Beratung von allen Fragen des Wissenschaftsbereichs, der Universität Bremen und der Hochschulen im Land Bremen, 2. Förderung der Potenziale des Wissenschaftsstandorts Bremen/Bremerhaven, 3. Befassung mit der universitären und außeruniversitären Forschung mit dem für Wissenschaft zuständigen Senatsressort, 4. Begleitung des Wegs der Freien Hansestadt Bremen in die Informations- und Wissenschaftsgesellschaft, 5. Beratung landespolitischer Initiativen und Projekte zur Entwicklung der Medienwirtschaft und von Medienkompetenz, 6. Vorbereitung parlamentarischer Entscheidungen über die konzeptionelle und finanzielle Struktur entsprechender Landesprogramme und Begleitung der Umsetzung, 7. Beratung von medienpolitischen Staatsverträgen und gesetzlichen Vorschriften sowie anderer medienpolitischer Gegenstände, 8. Vorbereitung von Angelegenheiten des Presserechts und des Informationsfreiheitsgesetzes, 9. Durchführung der parlamentarischen Kontrolle der Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen des Landes sowie Beratung der Tätigkeitsberichte des oder der Landes-beauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit nach Art. 59 DSGVO, der Stellungnahmen des Senats nach § 22 BremDSGVOAG und des jeweiligen Entwurfs des Haushaltskapitels nach § 16 Absatz 2 BremDSGVOAG. 10. Die Prüfberichte der Rechnungshöfe nach § 37 des Medienstaatsvertrages sind von der Präsidentin oder dem Präsidenten der Bremischen Bürgerschaft dem Ausschuss unmittelbar zuzuleiten. 11. Die Berichte der Landesbeauftragten für Datenschutz sowie die Stellungnahme des Senats dazu sind von der Präsidentin oder dem Präsidenten der Bremischen Bürgerschaft dem Ausschuss unmittelbar zuzuleiten. 12. Die Berichte der Landesbeauftragten für Informationsfreiheit sowie die Stellungnahme des Senats dazu sind von der Präsidentin oder dem Präsidenten der Bremischen Bürgerschaft dem Ausschuss unmittelbar zuzuleiten. 13. Beratung landespolitischer Maßnahmen zur Digitalisierung der Verwaltung in den digitalen Stadtgesellschaften. 14. Der staatliche Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz, Informationsfreiheit und Digitalisierung führt das Verfahren zur Wahl des:der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit durch und legt der Bremischen Bürgerschaft einen Wahlvorschlag vor.
Der Ausschuss besteht aus elf Mitgliedern und elf stellvertretenden Mitgliedern.

Vorsitzende


Stellvertretende Vorsitzende


Mitglied


stellv. Mitglied