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Bremische Bürgerschaft

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Gemäß Artikel 86 der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen wählt die Bürgerschaft für ihre Wahlperiode aus ihrer Mitte ihren Vorstand, der aus dem Präsidenten, den Vizepräsidenten und den Schriftführern besteht.

Präsident/-in


Vizepräsidentin


Schriftführer/-in