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Bremische Bürgerschaft

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Die Bürgerschaft (Landtag) setzt einen Ausschuss gemäß Artikel 125 Absatz 2 Satz 2 i. V. m. Artikel 105 der Landesverfassung ein. Der Ausschuss besteht aus 11 Mitgliedern.

Vorsitzender


Stellvertretender Vorsitzender


Mitglied