Die Stadtbürgerschaft hat in ihrer 2. Sitzung am 5. Juli folgenden Einsetzungsbeschluss gefasst:
Die Stadtbürgerschaft setzt gemäß § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Behandlung von Petitionen durch die Bremische Bürgerschaft einen städtischen Petitionsausschuss ein.
Der Ausschuss hat folgende Aufgaben:
Vorbereitung der Beschlussfassung der Stadtbürgerschaft über die Behandlung von Petitionen auf Grundlage des Gesetzes über die Behandlung von Petitionen durch die Bremische Bürgerschaft.
Der Ausschuss hat darüber hinaus folgende Aufgaben: 1. Die Förderung der Bürgerbeteiligung in Bremen als aktive Bürgerstadt. Dazu wird ein Prozess zur Entwicklung von Strategien zur Bürgerbeteiligung angestoßen. Dieser Prozess soll unter Beteiligung der Politik, Verwaltung, Expertinnen und Experten, Bürgerinnen und Bürgern erfolgen. 2. Die Förderung, Koordinierung und Begleitung von Maßnahmen zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements und der Engagement fördernden Organisationen.
Der Ausschuss ist zuständiger Parlamentsausschuss im Sinne des § 11 des Ortsgesetzes über Beiräte und Ortsämter.
Der Ausschuss besteht aus elf Mitgliedern und elf stellvertretenden Mitgliedern.