Die Bürgerschaft (Landtag) hat die Deputation in ihrer 2. Sitzung am 5. Juli 2023 eingesetzt. Für alle Deputationen hat die Bürgerschaft (Landtag) folgenden Einsetzungsbeschluss gefasst:
Die Deputationen haben folgende Aufgaben:
Gemäß Artikel 129 Absatz 1 Satz 1 der Landesverfassung: 1. vorbehaltlich der Bestimmung des Artikels 67 Absatz 2 der Landesverfassung, Beratung und Beschlussfassung über die Angelegenheiten der jeweiligen Verwaltungszweige, wie sie sich aus der Geschäftsverteilung des Senats ergeben, und 2. beratende Mitwirkung an der Aufstellung des Haushaltplans für die entsprechenden Verwaltungszweige.
Gemäß Artikel 129 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 105 Absatz 3 der Landesverfassung: 1. Beratung und Beschlussfassung über die der Deputation von der Bürgerschaft (Landtag) erteilten Aufträge und 2. Beratung und Berichterstattung über von der Bürgerschaft (Landtag) überwiesene Angelegenheiten.
Die Deputation besteht aus elf Mitgliedern.
Die mit * markierten Personen gehören nicht der Bürgerschaft an.