Die Bürgerschaft (Landtag) hat in ihrer 2. Sitzung am 5. Juli 2023 folgenden Beschluss gefasst:
Die Bürgerschaft (Landtag) setzt gemäß Art. 105 Absatz 1 Bremische Landesverfassung einen staatlichen Controllingausschuss ein.
Der Ausschuss hat folgende Aufgaben: Der Ausschuss nimmt die Aufgabe der parlamentarischen Kontrolle der Beteiligungen, Museumsstiftungen sowie Anstalten des öffentlichen Rechts der Freien Hansestadt Bremen wahr.
Der Ausschuss besteht aus elf Mitgliedern und elf stellvertretenden Mitgliedern.
Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, dem staatlichen Controllingausschuss 1. die im Handbuch Beteiligungsmanagement der Freien Hansestadt Bremen aufgeführten unterjährigen Berichte spätestens zur letzten Sitzung in dem auf den Berichtszeitraum folgenden Quartal zu erstatten; 2. bei besonderer politischer Bedeutung oder auf Verlangen des Ausschusses vorab zeitnah über aufgetretene Risiken in den Beteiligungsgesellschaften nach Abschnitt 7.8 des Handbuchs Beteiligungsmanagement zu berichten; 3. bei besonderer politischer Bedeutung oder auf Verlangen des Ausschusses vorab zeitnah über aufgetretene Risiken in den Museumsstiftungen und der Anstalten des öffentlichen Rechts des Landes Bremen zu berichten; 4. quartalsweise über a. die aktuelle wirtschaftliche Entwicklung der Beteiligungsgesellschaften, Museumsstiftungen und der Anstalten des öffentlichen Rechts des Landes und b. das Controlling der Beteiligungsgesellschaften, Museumsstiftungen und der Anstalten des öffentlichen Rechts des Landes zu berichten; 5. jährlich über a. die Beteiligungen (Beteiligungsbericht) und b. den vorläufigen Jahresabschluss sowie die testierten Jahresabschlüsse der Museumsstiftungen zu berichten und 6. zur Wahrnehmung seiner Aufgaben weitere Erläuterungen und Berichte zur Verfügung zu stellen.