L21-115 Offizielle Korruptionsstatistik

Hauptpetent/in: Friedrich, George
Ende der Mitzeichnungsfrist: 2024-08-07
Anzahl Mitzeichner: 2

Korruption, einschließlich Rechtsbeugung, ist neben Rassismus und Rechtsextremismus, ein sehr ernstes Sicherheitsproblem in Deutschland. Es handelt sich um eine Pest, die eine Bedrohung der öffentlichen Sicherheit und Demokratie darstellt. Auch in Bremen ist die Pest sichtbar, wo insbesondere Korruption ein massives Sicherheitsproblem ist, was nicht ausreichend adressiert weder bekämpft wird.
Von der pestartigen Gesetzlosigkeit sind nicht nur Staat, Polizei und Justiz betroffen, sondern auch Wirtschaft, Politik sowie soziale Einrichtungen und Gesundheitssektor, etc., was der demokratischen und konstitutionellen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland erheblich entgegensteht (Art. 20 GG).
Um Demokratie, Freiheit und Gesetz in Deutschland zu schützen und zu bestärken, ist es unerlässlich Korruption auch in Bremen auf allen Ebenen effektiv und effizient zu bekämpfen, sodass v.a. das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ordnungsgemäß zur Geltung kommt.
Daher muss es eine offizielle, ausführliche und detaillierte Korruptionsstatistik geben, welche darüber Auskunft gibt, welches Korruptionsverbrechen durch welche Person/Partei genau begangen wurde und welche Person/Partei verurteilt und/oder nicht verurteilt wurde. Dies ist zwingend erforderlich, da Korruption überall ist:
-Polizei Bremen: Korruption zeichnet sich hier v.a. durch Nichtkonformität und Polizeibrutalität, einschließlich Rassismus und Rechtsextremismus, etc. aus, was sich wiederholt zuträgt. Solche Straftaten müssen auch als Korruptionsdelikte bzw. als Rechtsbeugungsdelikte durch die Polizei gesehen werden, da laut Art 3. z.B. jede Person vor dem Gesetz gleich und rassistische Diskriminierung verboten ist und dass Gesetz hierdurch nicht zu Stande kommt.
-Justiz und Staat Bremen: Selten stehen Polizeibedienstete, Staats- und Justizbeschäftigte, etc. vor Gericht. Außerdem werden solche Personen auch nur selten verurteilt, und befinden sich auch trotz öffentlicher Schlagzeilen weiterhin im Dienst.
-Auch in der Wirtschaft, Politik, sowie in sozialen Einrichtungen und Gesundheitssektor, etc. ist Korruption weiterverbreitet.
Auch angesichts der sehr begrenzenden und mangelhaften Korruptionsbekämpfungsmaßnahmen in Bremen ist eine offizielle, ausführliche und detaillierte Korruptionsstatistik dringend erforderlich.
Die Zentrale Antikorruptionsstelle Bremen (ZAKS) schildert z.B. selbst, dass die "Polizeiliche Kriminalstatistik" als Ausgangsstatistik genutzt wird, unter der Angabe, dass die Daten nur ein „polizeiliches Hellfeld“ darstellen und dass eine genaue Aussage zum „Dunkelfeld“ nicht gemacht werden kann (ZAKS 2024). Aufgaben der ZAKS umfassen auch nicht das Führen einer offiziellen, ausführlichen und detaillierten Korruptionsstatistik (2024).
Die polizeiliche Kriminalitätsstatistik bezieht sich bspw. auch nur auf „Wettbewerbs-, Korruptions- und Amtsdelikte,“ wo im Jahr 2023 z.B. 95 Fälle erfasst wurden (siehe z.B. polizeiliche Kriminalitätsstatistik 2022 und 2023).
Es ist öffentlich bekannt, dass die meisten Korruptionsfälle nicht registriert weder dokumentiert sind und dass Korruption seitens Polizei, Justiz und Staat auch nicht selten ist, wo die Bremener Polizei bspw. wegen Geheimnisverrats gegen Kollegen ermittelt, dass Bremener Landeskriminalamt einen korrupten Ermittler enttarnte, etc. (Zeit Online 2021, Spiegel 2021).
Laut einer Antwort des Bremener Senats auf eine Anfrage der CDU-Fraktion hat sich auch die Information ergeben, dass die Staatsanwaltschaft seit 2010 in 64 Fällen wegen Bestechung gegen Beamte ermittelte (Weser Kurier).
Das Problem an dieser Stelle ist, dass es keine offizielle, ausführliche, weder detaillierte Korruptionsstatistik gibt, die darüber Auskunft gibt, welches Korruptionsdelikt durch welche Person/Partei begangen wurde und wer weshalb verurteilt und/oder nicht verurteilt wurde.
Hier besteht offensichtlich eine Sicherheitslücke, wo Korruptionsdelikte im Allgemeinen, v.a. durch Polizei, Justiz und Staat, etc. nicht effizient weder effektiv bekämpft werden können, da es keinen offiziellen, ausführlichen weder detaillierten Überblick gibt und Korruptionskriminalität daher nicht effektiv weder effizient verfolgt werden kann, weshalb die Einführung einer offiziellen, ausführlichen und detaillierten Korruptionsstatistik unerlässlich ist.
Auch bezüglich Polizeibrutalität gibt es keine offizielle, ausführliche, weder detaillierte Statistik und viele Polizeibrutalitätsfälle sind auch Korruptionsfälle, v.a. bezüglich Nichtkonformität, Rassismus und Rechtsextremismus, einschließlich Racial Profiling, etc., da hierdurch das Gesetz nicht zustande kommt, obwohl z.B. jeder vor dem Gesetz gleich ist und Rassismus verboten ist (Art. 3 GG).
Solche Informationen werden öffentlich nur selten durch Medien bekannt, wo laut eines Nachrichtensenders derzeit 9 Bremer Polizeibedienstete wegen rechter Tendenzen unter Verdacht stehen (Radio Bremen 2024).
Sogar Polizeibedienstete der Polizei Bremen werfen ihrer eigenen Behörde Rassismus vor, unter der Angabe, dass ca. 20-30 % der Kollegen/Kolleginnen rassistisch sind, Racial Profiling betreiben, v.a. Menschen mit afrikanischem Ursprung extra kontrollieren und als „N*****“ (*Änderung durch Admin) bezeichnen, Immigranten grundsätzlich anders behandeln im Vergleich zu weißen deutschen Personen und auch provozieren um gegen diese entsprechend vorzugehen, wo z.B. einem Familienvater absichtlich ins Ohr geflüstert wird, dass man seine Frau f*****(*Änderung durch Admin) wird, sodass er aggressiv wird und hart eingegriffen werden kann (taz 2022).
Wie oben beschrieben müssen solche Fälle auch als Korruptionsdelikte gesehen werden, da wegen Nichtkonformität, Rassismus und Rechtsextremismus das Gesetz nicht zustande kommt und es sich daher auch um eine Art Rechtsbeugung durch Polizeibedienstete handelt.
Um gegen Korruptionsdelikte, v.a. durch Polizei, Justiz und Staat, etc. effektiv und effizient vorzugehen, muss eine offizielle, ausführliche und detaillierte Korruptionsstatistik eingeführt werden, wo auch ersichtlich ist, welche Person/Partei weshalb verurteilt und/oder nicht verurteilt wurde. Eine solche Statistik würde Personen offenbar auch dazu motivieren, Fälle zu melden, insbesondere Korruptionsverbrechen durch Staat, Polizei und Justiz, etc.

S21-115 Ermäßigung im Rentenalter

Hauptpetent/in: Jacobsen, Frauke
Ende der Mitzeichnungsfrist: 2024-09-03
Anzahl Mitzeichner: 7

Es wurde nachfolgende Petition eingereicht:

Mit dieser Petition möchte ich Gerechtigkeit für Rentner und Pensionäre, denn seit vielen Jahren gibt es für Rentner und Pensionäre keinen ermäßigten Eintritt bei Konzerten, Kino, Schwimmbädern, Museen,BSAG und weiteren im Gegensatz zu den europäischen Nachbarländern.
Beispiel: Schwimmen im Freibad kostet in Bremen 5,30€ - für Rentner keine Ermäßigung, Auswandererhaus 20€ Eintritt- keine Ermäßigung. Bei einem verfügbaren finanziellem Rahmen von ca. 1000-1500€ minus Miete, Lebenshaltung, etc. ist das ohne Ermäßigung nicht zu machen. Dazu kämen noch Bus und Bahn und ein Eis. Finanziell nicht leistbar, schon gar nicht mit Enkeln.
Menschen u.a. mit Schwerbehinderung oder mit staatlicher Unterstützung erhalten die Ermäßigungen, wobei der finanzielle Rahmen dieser Menschen ebenfalls in der Höhe der Renten ist.
Rentner wurden vor einigen Jahren aus der Liste Ermäßigungsberechtigten gestrichen - vor allem in einem SPD regierten Bundesstaat ist das eine Schande!
So etwas führt zu vermehrter Einsamkeit und verminderter Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und muss dringend geändert werden.

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