Abschiebungen nach Zypern stoppen!
Eine syrische Schülerin aus Bremen-Nord soll mit ihren Eltern und ihren älteren Schwestern nach Zypern abgeschoben werden, da die Familie dort ihren ersten Antrag auf Asyl gestellt hat. Die aktuelle Situation in Zypern ist aber mit der in Griechenland vergleichbar. Im Fall von Griechenland haben das Oberverwaltungsgericht Bremen (OVG: 1LB371/21) sowie andere Oberlandesgerichte (NRW, Niedersachsen...) beschlossen, dass derzeit Abschiebungen aufgrund von drohender Verelendung und unmenschlicher Behandlung (s. OVG, S.3) rechtswidrig sind. In letzter Zeit werden aus Afghanistan und Syrien geflüchtete Familien von Zypern nach Deutschland geholt, um die Situation dort zu entlasten.
Wenn die Situation in Zypern so schlecht ist und man Geflüchtete nach Deutschland holt, warum sollen dann geflüchtete Familien von Bremen nach Zypern abgeschoben werden?
Daher wird die Bremer Bürgerschaft aufgefordert, sich dafür einzusetzen, Abschiebungen nach Zypern zu verhindern!
Zur Situation von Geflüchteten in Zypern:
Sehr geehrte Damen und Herren,
viele Bürgerinnen und Bürger wenden sich mit Wünschen, Bitten, Beschwerden und Fragen an den Bundespräsidenten. Diese Briefe sind getragen von einem großen Vertrauen, das die Menschen in den Bundespräsidenten setzen, ihnen bei der Lösung ihrer Fragen und Probleme zu helfen. Dabei übersteigen die Erwartungen der Bürger in vielen Fällen jedoch auch die Möglichkeiten und die Befugnisse, die dem Bundespräsidenten laut Verfassung gegeben sind.
Mit großer Sorgfalt werden alle eingehenden Briefe und jedes Anliegen geprüft. Bei berechtigten Anliegen werden sämtliche Möglichkeiten der Einwirkung durch den Bundespräsidenten ausgeschöpft.
Je nach Lage des Problems können die zuständigen Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden � vor allem die Sozialämter � ebenso eingeschaltet werden wie die karitativen Verbände und andere Einrichtungen.
Mit der Petition soll erreicht werden, dass die Bremer Landesbehörden regelmäßig Bericht erstatten, wie viele Eingaben und Petitionen ihnen vom Bundespräsidenten an sie weitergleitet worden sind und welchen weiteren Verlauf die Bearbeitung genommen hat bzw. IST-Zustand/Bearbeitungszustand zu verzeichnen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Bürgerinitiative Alt-Osterholz
An den Petitionsausschuss
Bremen
Bremen, den 27.02.2023
Petition hinsichtlich der Planung auf einer städtischen Fläche an der Osterholzer Heerstraße /Zu Lachmunds Hof ein mehrstöckiges Gebäude zu errichten, um bis zu 30 von Obdachlosigkeit betroffene Menschen dort unterzubringen und evtl. weitere Unterkünfte in Form von Tiny Houses auf der zweiten Fläche für obdachlose Menschen zu bauen
Sehr geehrte Damen und Herren,
Wir fordern einen sofortigen Stopp der Bebauungs-Pläne auf den o.g. Flächen für ein Obdachlosenheim.
Zwar sind wir besorgt über die steigende Zahl von Menschen, die in unserer Stadt ohne Dach über dem Kopf leben müssen und wissen, dass es wichtig ist, geeignete Lösungen für dieses drängende Problem zu finden, haben aber das Gefühl, dass über die Köpfe der Bürger in Alt-Osterholz hinweg, dieses ungeeignete und schlecht geplante Projekt durchgedrückt werden soll:
Schon im vergangenen Jahr 2022 wurde der Koordinierungsausschuss des Ortsbeirats in Osterholz vertraulich über die Pläne eines Obdachlosen-Heimes informiert.
Monatelang herrschte Schweigen; nichts wurde für die Bürgerinnen und Bürger transparent gehalten. Dann wurden plötzlich Rodungsarbeiten auf dem Grundstück durchgeführt. Dies haben aufmerksame Bürger:innen beobachtet. In nachgelagerten Telefonaten und persönlichen Gesprächen wurde - wie ein Puzzle - die Lage deutlich. Ein Bürgerantrag beim Ortbeirat wurde gestellt. Bei der Sitzung am 20.02. wurde ein abschreckendes Poster am Eingang aufgestellt, dass der Tagesordnungspunkt Obdachlosenheim nicht behandelt wird. Durch die große Anzahl verunsicherter Bürger kam dennoch ein kurzer Austausch zustande, bei dem aber auf die Frage eines Bürgers nicht oder nur ausweichend beantwortet wurde. Die geheim vorab informierten Beirats-Mitglieder im Koordinierungs-Ausschuss äußerten u.a. in Zeitungsinterviews (!), dass die Planungen die Bürger schon �nicht überfordern werden.� Es ist - angeblich - noch nichts entschieden, die Rodungen mussten aber bis zum 28.02. durchgeführt werden. Wenn aber noch nichts entschieden ist, warum muss denn jetzt schon gerodet werden, das könnte man doch auch noch im Herbst machen?
Der großen Anzahl der anwesenden Bürger:innen standen die Fragezeichen ins Gesicht geschrieben. Es kam bei Ihnen das Gefühl auf, dass schon alles entschieden ist und wie �Am Hilgeskamp� vollendete Tatsachen ohne Bürgerbeteiligung geschaffen werden sollen.
Wer auf der Ortsbeiratssitzung am 20.02. in Osterholz etwas länger geblieben ist, konnte der Präsentation des Quartier-Managers mit einem Muster-Beispiel einer Spielplatzplanung zuhören. Hier wurden unter der frühzeitigen Einbeziehung der Anwohner in vielen Planungsrunden und gruppenweisen Begehungen des Areals so gut wie alle Einwände und Sorgen ausgeräumt, z.B. Lärmschutzmaßnahmen durch Verringerung der Fußball-Plätze auf nur einen Platz. Geräuscharme Gitter hinter den Toren. Insektenfreundliches LED-Licht. Spezial-Trampoline, die mit mehreren Kindern ohne Unfallgefahr gleichzeitig genutzt werden können. Wirklich großartig geplant. Rechtzeitig alle Bürgerinnen und Bürger von klein bis groß gefragt und eingebunden!
Bei dem geplanten Obdachlosenheim haben wir das Gefühl, dass auf dem stadteigenen Grundstück ein mehrstöckiges Haus gebaut werden soll und auf der gegenüberliegenden Fläche Tiny Häuser gebaut werden sollen.
Diese Anordnung stellt aus unserer Sicht eine Ballung dar, eine zu starke Konzentration von Menschen mit Sorgen und Nöten. Ein Cluster.
Kurz: man befürchtet die Bildung eines neuen Brennpunktes.
Durch die dann möglicherweise herrschende Gruppendynamik könnten Bemühungen einzelner, sich weiterzubilden, zu qualifizieren und wieder einem geregelten Leben nachzugehen, konterkariert werden.
Es ist bekannt, dass Obdachlosigkeit mit vielen vor- und nachgelagerten Problemen verbunden ist. Ein Modell-Versuch von �Housing first� hört sich vordergründig sicher gut an, aber die Probleme der Menschen lösen sich ja nicht in Luft auf, wenn nur eine Wohnung zur Verfügung gestellt wird.
�Housing First� bedeutet, dass die Menschen mit allen ihren bestehenden Problemen einziehen (wie Drogen, Kriminalität und Alkohol etc.)
Deshalb sind folgende Punkte sehr wichtig:
Geplante Sozialpädagogische Begleitung der Menschen
Werden den Personen bekannte Streetworker aus Ihrem bisherigen Umfeld und neue Psychologen, Schuldenberater etc. zugeordnet?
Gibt es ein Sicherheitskonzept für die Umgebung, an der die örtliche Polizei beteiligt wurde oder wird eine private Sicherheitsfirma engagiert?
Auch die nahe Umgebung mit Tankstellen und Discountern hat aus unserer Sicht das Potential, Menschen, die sich auf einem guten Weg befinden, Rückfall-Möglichkeiten durch die Beschaffung von legalen Suchtmitteln zu bieten.
Wir glauben, dass durch die extrem gestiegenen Neubaupreise leider kein Geld für die o.g. begleitende Maßnahmen bereitsteht und dass die Menschen sich selbst überlassen werden.
Deswegen erachten wir das Konzept und den Ort für völlig ungeeignet:
Die Grundstücke liegen an einem Schulweg für Grundschulkinder � mit Schul-Express-Wegweisung. Es liegen Spielplätze in der unmittelbaren Nähe.
Hier sehen besorgte Bürger das Problem von potentieller Kindeswohlgefährdung.
Last but not least:
Die Nähe zu Tenever, einem Quartier, das als Brennpunkt z.B. für Drogenbeschaffung in ganz Bremen bekannt ist.
Suchen Sie parallel nach preisgünstigen Alternativen:
Leerstand nutzen. Hier lauten Schätzungen, dass Wohnungen im vierstelligen Bereich leer stehen. Konkret sind zu nennen Hausmeister-Häuser.
Ein weiterer Vorschlag ist die Nutzung von kirchlichen Einrichtungen mit Betreuung. Diese sind als kleine Einheiten dezentral und damit Integrations-freundlich.
Das ist die bessere Alternative zu dem von Ihnen geplanten Obdachlosen-Center.
Es ist doch völlig unwirtschaftlich, zu teuer und damit Geldverschwendung, teure Neubauten zu planen, wenn auf der anderen Seite ein erheblicher Sanierungsstau an den Schulen herrscht. Da ist das Geld besser angelegt.
Zumal auch die o.g. Alternativen wie Leerstand und kirchliche Einrichtungen das Problem der Unterbringung Obdachloser billiger und besser (weil dezentraler und betreut) ermöglichen würden.
Sehr verärgert hat die Alt-Osterholzer Bürger die durch die Sozial-Behörde durchgeführte völlig verkorkste (Geheime-Nicht-) Kommunikations-Politik mit den betroffenen Anwohner:innen �nach dem (von uns gefühlten) Motto: Vollendete Tatsachen schaffen�!
So ein Umgang von oben herab � wir als Sozialbehörde wissen alles besser � fördert die weitverbreitete Politik-Verdrossenheit.
Mit freundlichen Grüßen
Bürgerinitiative Alt-Osterholz
Einsparungen beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk
Ich fordere die Landesmedienanstalten dazu auf, Radio Bremen mit dem NDR sowie den Saarländischen Rundfunk mit dem SWR zusammenzulegen. Eine Zusammenlegung innerhalb der ARD von Radio Bremen mit dem NDR sowie dem Saarländischen Rundfunk mit dem SWR würde Kosten sparen, weil bei Radio Bremen nur noch ein Programm und beim Saarländischen Rundfunk zwei Programme produziert werden müssten. Die eingesparten Kosten können für ein besseres Programm ausgegeben werden.
Öffentliche Petition
Erbbaurechtsvertrag für die StadtteilGenossenschaft Hulsberg eG
Der StadtteilGenossenschaft Hulsberg eG ist von der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau � oder einer städtischen Gesellschaft � noch im 1. Quartal 2023 für das Baufeld 13 im Neuen Hulsberg-Viertel ein Erbbaurechtsvertrag zur Schaffung eines sozial-ökologisch orientierten, gemeinschaftlichen Wohnprojekts anzubieten. Dieser Vertrag muss zwei zentrale Punkte zur Grundlage haben:
1. Auf Grundlage des Senatsbeschlusses vom 5.12.21 muss dieser einen Erbbauzins von 1 Prozent in den ersten zwanzig Jahren und von 2 Prozent in den folgenden 79 Jahren beinhalten.
2. Basis des jährlich zu entrichtenden Erbbauzinsbetrags ist ein preisgedämpfter/gedeckelter Grundstückspreis, der bezahlbares/leistbares Wohnen auch für Menschen mit niedrigem und durchschnittlichem Einkommen ermöglicht.
Begründung
Die StadtteilGenossenschaft Hulsberg eG plante seit 2016 die Umnutzung des Bettenhauses (ein neunstöckiges Klinikgebäude) für ein �vertikales Dorf�, ein innovatives und sozial gemischtes Wohnprojekt für 70 � 100 Wohnungen. Nach der nicht vorhersehbaren Entscheidung des Senats zur Weiternutzung des Bettenhauses für eine Bildungsakademie und für klinische Zwecke wurde der Genossenschaft vor über einem Jahr von der Bausenatorin � quasi als Kompensation � ein neues Baufeld auf dem ehemaligen Klinikgelände angeboten, um es an die Genossenschaft im Erbbaurecht zu vergeben.
Seitdem bemüht sich die Projektgruppe der SGH um die Erbbaurechtsvergabe dieses Baufeldes im Neuen Hulsberg-Viertel an die Genossenschaft. Sie möchte auch dort ein solidarisches und innovatives Wohnprojekt realisieren und einen Beitrag für eine sozial-ökologische Quartiersentwicklung leisten. Trotz zahlreicher Gespräche zwischen der SGH, der Baubehörde und der GEG (Grundstückentwicklung Klinikum Bremen-Mitte) ist es bisher nicht zu einer Vereinbarung über einen Erbbaurechtsvertrag gekommen. Die verantwortlichen Behörden (Bau- und Finanzbehörde) haben der SGH bisher keine Lösung für eine gemeinwohlorientierte Grundstücksvergabe auf Basis eines Erbbauvertrags präsentiert, die es der jungen Wohnungsgenossenschaft erlauben würde, dort bezahlbaren/leistbaren Wohnraum zu schaffen. Diese Verschleppung einer akzeptablen Lösung ist nicht weiter hinnehmbar.
Wenn � wie in den letzten Jahren � zu bereits sehr hohen Grundstückspreisen noch rasant steigende Baukosten und höhere Zinsen für Baudarlehen hinzukommen, erschweren bzw. verunmöglichen diese Entwicklungen jungen und innovativen Wohnungsgenossenschaften/ gemeinwohlorientierten Baugemeinschaften die Schaffung bezahlbaren/leistbaren Wohnraums, insbesondere in zentralen Lagen, wie z. B. dem Neuen Hulsberg-Viertel.
Ein wichtiges wohnungspolitische Instrument zur Eindämmung dieser Kostenspirale kann die Vergabe öffentlicher Grundstücke im Erbbaurecht sein. Insbesondere gemeinwohlorientierte Wohnprojekte mit geringem Eigenkapital können so die Finanzierung des Grundstückspreises durch Zahlung eines Erbbauzinses über mehrere Jahrzehnte strecken. Für die Kommune andererseits liegt der wesentliche Vorteil des Erbbaurechts in den Einflussmöglichkeiten auf die Nutzung des Grundstücks. Sie braucht ihr �Tafelsilber� nicht verkaufen und kann eine langfristige Bodenvorratspolitik betreiben. Nicht zuletzt aus diesem Grunde ist 2019 im Koalitionsvertrag vereinbart worden, dass �wir zukünftig Grundstücke, dort wo wir als Kommune nicht selber tätig sein wollen, in erster Linie durch Erbbaurecht mit langfristigen Nutzungsvorgaben vergeben�.
Mit dem Senatsbeschluss vom 5.12.21 zur Absenkung des Erbbauzinses für öffentliche Grundstücke, die für Gemeinbedarfszwecke, wie z. B. gemeinschaftliche Wohnprojekte genutzt werden, auf 1 % jährlich in den ersten 20 Jahren und 2% in den folgenden Jahrzehnten, hat Bremen zusätzlich eine wichtige Voraussetzung zur Schließung von Finanzierungslücken bei der Schaffung bezahlbaren/leistbaren Wohnraums für gemeinwohlorientierte Wohnprojekten geschaffen. Dieser wegweisende Senatsbeschluss ist allerdings bisher nur sehr selten für die Erbbaurechtsvergabe an ein gemeinwohlorientiertes Wohnprojekt angewendet worden.
Die Entkopplung der Grundstückspreise für Gemeinbedarfszwecke vom spekulativen Grundstücksmarkt durch einen preisgedämpften Verkehrswert ist angesichts immens gestiegener Grundstückspreise (besonders gravierend in citynahen Lagen wie dem Neuen Hulsberg Viertel) eine weitere zentrale Voraussetzung, um gemeinwohlorientierten Wohnprojekten sozial gemischtes Wohnen zu ermöglichen. Nur in der Kombination von sehr niedrigen Erbbauzinsen und einem preisgedämpften/gedeckelten Grundstückspreis können aktuell gemeinwohlorientierte Wohnprojekte finanziell realisiert werden.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bewohne mit meiner Familie ein Reihenhaus in der Bromberger Straße. Am Ende der der Bromberger Str., auf der Höhe Nr. 38, ist ein groß angelegter runder Wendeplatz. In unserer unmittelbaren Nachbarschaft leben viele Kleinkinder die dort auf dem Wendeplatz v.a. bei gutem Wetter gerne spielen. Zwischen der Bromberger Str. 58 und 60 befindet sich ein Garagenhof. In der Regel spielen die Kinder dort bzw. an der Auffahrt.
Es kommt beim Spielen immer wieder vor, dass z.B. der Ball auf die Straße getreten wird. Kinder laufen dann nicht immer umsichtig auf die Bromberger Str.
Ich konnte einige Male beobachte, wie knapp wir einem Unglück entkommen sind.
Das zentrale Problem ist, dass besonders junge Menschen diesen letzten Abschnitt der Straße nutzen um mit hoher Geschwindigkeit in den Wendeplatz zu rasen. Dort wird dann ganz bewusst eine Übersteuerung des Autos eingeleitet, das sog. Driften. Nicht selten fahren sie mit 60-80 km/h in diesen Bereich rein, zu unterschiedlichen Uhrzeiten.
Am Wendeplatz startet man dann wieder mit quietschenden Reifen und ist innerhalb weniger Sekunden mit sehr hoher Geschwindigkeit wieder auf der Höhe Nr.58-60.
Wir fordern daher eine Abhilfe durch Verkehrsberuhigungsmaßnahmen ab Hausnummer 60. Da man von dort bis zum Wendeplatz wieder eine hohe Geschwindigkeit aufnehmen kann, fordern wir eine zweite Maßnahme etwa ab Höhe Hausnummer 52.
Ob nun Fahrbahnschwellen, Aupflasterungen, �Berliner Kissen� oder andere Maßnahmen wie z.B. Blumenkübel. Der Verkehr muss an diesen kritischen Punkten dringend verlangsamt werden, bevor ein Kind zu schaden kommt. Das dort Kinder Spielen ist den Fahrern bekannt, es sind keine Externen. Es ist ihnen aber scheinbar egal oder sie nehmen ein Unglück billigend in Kauf.
Dadurch würde nicht nur die Sicherheit der Kinder, sondern natürlich auch die Qualität des Wohnumfeldes verbessert.