Petition an die Bremische Stadtbürgerschaft
Mehr Wohnen - weniger Parken
Die unterzeichnenden Bürgerinnen und Bürger fordern die Stadtbürgerschaft und den Senat auf, Folgendes zu beschließen:
1. Der Beschluss des Bremer Senats zum Abriss des Bettenhauses wird aufgehoben, die
im Gebäude gebundene Graue Energie ist zu erhalten und das Gebäude für
gemeinwohlorientierte Zwecke umzubauen.
2. Die Zahl der Klinikparkhaus-Stellplätze ist auf max. 900 zu begrenzen, so dass genug
Platz für ein Nebeneinander von Klinik-Parkhaus und Bettenhaus vorhanden ist.
3. Mittels eines kostengünstigen Umbaus sind im Bettenhaus bezahlbare und barrierefreie
Wohnungen für Azubis, Studierende und Mitarbeitende des Klinikum Bremen-Mitte
(KBM) zu schaffen.
4. Das Grundstück sollte im Eigentum der Geno bzw. der Stadt Bremen verbleiben.
Betreiberin des Gebäudes könnte die stadteigene BREBAU, die GEWOBA, eine Stiftung
oder eine gemeinwohlorientierte Genossenschaft sein.
5. Im Erdgeschoß sind Räume zur Nutzung von Selbsthilfegruppen im Gesundheits-
und Pflegebereich und für eine Tagespflege-Einrichtung zur Verfügung zu stellen.
Begründung
1. Das überdimensionierte Klinik-Parkhaus
Nach unserer Einschätzung ist das Mobilitätskonzept der Geno für den Stellplatzbedarf des KBM nicht ausgereift und überzeugend. Diese Ansicht teilen auch Verkehrsplaner, die sich kritisch mit dem im Beirat ÖV präsentierten Mobilitätskonzept befasst haben. Durch ein verändertes Mobilitätsverhalten der KBM-Mitarbeitenden und eine optimierte ÖPNV-Anbindung könnte die Zahl der Stellplätze für das geplante Klinik-Parkhaus selbst bei einer Zusammenlegung von Klinikum-Mitte (KBM) und dem Krankenhaus Links der Weser (LdW) stark verringert werden. Ein kleineres Parkhaus mit weniger Stellplätzen hätte zudem den positiven Effekt, die begrenzte Aufnahmefähigkeit der St. Jürgens-Straße für die Parkhaus-Verkehre zu optimieren. Eine weitere Option, der Bau eines automatisierten Parkhauses, würde noch weniger Grundstücksfläche beanspruchen und auch die geplanten Quartiersgaragen böten noch potentielle Parkplätze für den Stellplatzbedarf des KBM.
Bei einer Begrenzung der Stellplätze auf 800 bis max. 900 – wie ursprünglich geplant - wäre daher genug Platz für ein Nebeneinander von Parkhaus und Bettenhaus. Der Senatsbeschluss vom Februar 2025 zum Neubau der Bildungsakademie (neben dem geplanten großen Klinik-Parkhaus) muss also keineswegs einen Abriss des Bettenhauses zur Voraussetzung haben, wenn das Parkhaus nicht 1050 Stellplätze, sondern z.B. lediglich max. 900 anbieten würde.
2. Bezahlbaren/leistbaren Wohnraum nicht für überflüssige Parkplätze opfern
Um es auf den Punkt zu bringen: Für 150 Stellplätze mehr ein umbaufähiges Gebäude mit fast 12.000 qm BGF (inkl. Keller) abzureißen steht in keinem Verhältnis zum angerichteten Schaden: Vernichtung riesiger Mengen Grauer Energie und potentiellen Wohnraums für Personengruppen, die dringend auf bezahlbare und barrierefreie Wohnungen angewiesen sind: Azubis, Studierende und Mitarbeitende des Klinikums. So haben die Regierungsfraktionen am 11. November 2025 in der Bürgerschaft beschlossen (1) „zu prüfen, wie im Neuen Hulsberg-Viertel ein Azubi-Wohnheim realisiert werden kann. Das Raumprogramm sollte Ein-Personen-Apartments enthalten“.
Grundsätzlich ein unterstützungswürdiger Vorschlag, aber warum einen teuren Neubau errichten, wenn dafür schon ein geeignetes Gebäude auf dem Klinikgelände genutzt werden könnte, eben das Bettenhaus? Dieses könnte in relativ kurzer Zeit mit geringen Mitteln ertüchtigt werden und nicht nur bezahlbaren Wohnraum für Azubis, sondern auch für Studierende und KBM-Mitarbeitende schaffen. Betriebsnahe und bezahlbare Wohnungen würden zudem die Attraktivität einer Tätigkeit im KBM sehr erhöhen. Sinnvoll könnte z. B. auch die Nutzung einer Etage für generationsübergreifende Wohnmodelle sein, inklusive preisgünstiger Sozialwohnungen, denn alle Altersgruppen benötigen bezahlbaren Wohnraum.
Außer der Schaffung von Wohnraum in den neun Stockwerken des Bettenhauses könnten im Erdgeschoß Räume zur Nutzung von Selbsthilfegruppen im Gesundheits- und Pflegebereich sowie für eine Tagespflege-Einrichtung zur Verfügung gestellt werden. Auch hier besteht ein großer Bedarf.
(1) Antrag der Regierungsfraktionen am 11.11.25 in der Stadtbürgerschaft (S. 2): Soziale Entwicklung im Neuen Hulsberg-Viertel dauerhaft sicherstellen.
3. Die Konstruktion des Bettenhauses ist optimal für einen Umbau
Das neunstöckige Gebäude (inkl. EG) ist in Skelett-Bauweise errichtet und nach etlichen Sanierungen in einem guten Zustand. Die jetzigen Krankenzimmer könnten kostengünstig - zusätzlich zur bereits vorhandenen Nasszelle - eine kleine Pantryküche bekommen oder es werden Ein-Personen-Apartments zu einem Cluster gebildet, mit einer gemeinsamen größeren Küche/einem Gemeinschaftsraum o.ä. auf der Nordseite des Bettenhauses. Die Krankenzimmer sind alle auf der Südseite und haben eine Wohnfläche von ca. 19,20 qm. Bei 8 Wohngeschossen könnten ca. 168 Ein-Zimmer-Apartments entstehen. Möglich wäre auch die Schaffung einiger größerer Wohnungen, z.B. für KBM-Beschäftigte, wenn zwei Krankenzimmer zu einer etwas größeren Wohnung zusammengelegt würden. Bei 20 größeren Wohnungen stünden immer noch ca. 128 Ein-Zimmer-Wohnungen zur Verfügung.
Insgesamt wäre der Erhalt der Grauen Energie und eine gemeinwohlorientierte Nutzung des Bettenhauses eine Win-win-Strategie für Bremen, die unbedingt genutzt werden sollte.
Mehr Wohnen - weniger Parken!
Petent: Karl-Peter Bargfrede
1. Stellvertreterin: Margot Müller
2. Stellvertreterin: Doris Stucke
Verpflichtendes veganes Wahlangebot in der Gemeinschaftsverpflegung öffentlicher Einrichtungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit wende ich mich gemäß Artikel 17 Grundgesetz mit folgender Bitte an den Landtag:
Der Landtag möge beschließen, die Landesregierung aufzufordern,
1. einen Gesetzentwurf vorzulegen und/oder geeignete förder- und verwaltungspolitische Maßnahmen zu ergreifen, mit dem Ziel, dass in allen öffentlich verantworteten Gemeinschaftsverpflegungen – insbesondere in Schulen, Kindertagesstätten, Hochschulmensen, Behördenkantinen und anderen öffentlichen Einrichtungen – mindestens eine vollwertige vegane Mahlzeit als tägliche Wahloption verpflichtend angeboten wird, und
2. auf eine Umsetzung hinzuwirken, die sich an den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen zur gesunden und nachhaltigen Ernährung orientiert, insbesondere an den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO).
Begründung
1. Gleichberechtigte Teilhabe und Diskriminierungsfreiheit
Der EGMR hat in G.K. und A.S. gegen die Schweiz (Urt. v. 16.07.2026, Beschwerde-Nr. 55299/20 und 31515/22) erstmals anerkannt, dass ein auf ernsthaften und kohärenten ethischen Überzeugungen beruhender Veganismus in den Schutzbereich der Gedanken- und Gewissensfreiheit nach Art. 9 EMRK fallen kann.
Der Veganismus wird von vielen Menschen als ethische Weltanschauung gelebt. Eine Gemeinschaftsverpflegung, die nur Mischkost oder allenfalls vegetarische Angebote vorsieht, erschwert diesen Personen – einschließlich Kindern und Jugendlichen in Schulen und Kitas – die gleichberechtigte Teilnahme an der Verpflegung und kann faktisch zu Ausgrenzung führen.
Ein verpflichtendes veganes Wahlangebot würde:
• keine Person in ihren Ernährungsgewohnheiten beschränken, da weiterhin auch nicht vegane Optionen bestehen können,
• zugleich aber vegane und aus gesundheitlichen oder religiösen Gründen auf bestimmte Lebensmittel verzichtende Personen einbeziehen und diskriminierungsfreie Teilhabe ermöglichen.
2. Gesundheitliche Gründe
Aktuelle Studien und Stellungnahmen zeigen, dass eine gut geplante, pflanzenbetonte bzw. vegane Ernährung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene gesundheitlich geeignet ist und mit relevanten Vorteilen verbunden sein kann, u.a. durch höhere Ballaststoffzufuhr, geringere Aufnahme gesättigter Fettsäuren, mehr Vitamine und ein günstigeres Risikoprofil für nichtübertragbare Krankheiten wie Typ 2 Diabetes und Herz Kreislauf-Erkrankungen.
Die VeChi Youth Studie im 14. DGE Ernährungsbericht zeigt, dass sich Kinder und Jugendliche bei veganer, vegetarischer und omnivorer Ernährung überwiegend ausreichend mit Hauptnährstoffen und den meisten Vitaminen und Mineralstoffen versorgen, wenn auf kritische Nährstoffe wie Vitamin B12, Jod und Calcium geachtet wird.
Die DGE hat in ihrer aktuellen Neubewertung 2024 festgestellt, dass eine vegane Ernährung für gesunde Erwachsene – bei Vitamin B12 Supplementation, guter Planung und Berücksichtigung potenziell kritischer Nährstoffe – eine gesundheitsfördernde Ernährungsweise darstellen kann.
Die Academy of Nutrition and Dietetics bewertet angemessen geplante vegetarische und vegane Ernährungsformen als gesund und für alle Lebensphasen geeignet, einschließlich Kindheit und Jugend.
3. Umwelt- und Klimaschutz
Die DGE stuft eine vegane Ernährungsweise als äußerst umweltfreundlich ein; sie sei eine empfehlenswerte Maßnahme zur Verringerung der Umweltbelastungen des Ernährungssystems. Metaanalysen und Modellierungen kommen zu dem Ergebnis, dass vegane Ernährungsweisen im Vergleich zu üblichen omnivoren Kostformen die Treibhausgasemissionen der Ernährung um etwa 70–80 % reduzieren können und in der Regel deutlich weniger Land und oft weniger Wasser beanspruchen.
Auch nationale Leitlinien, wie etwa Empfehlungen zur Schulverpflegung, betonen zunehmend die Bevorzugung pflanzlicher Lebensmittel und die Reduktion des Fleischkonsums als Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz.
Die WHO empfiehlt in ihren Ernährungsempfehlungen plant-based geprägte, abwechslungsreiche Kostformen mit hohem Anteil unverarbeiteter pflanzlicher Lebensmittel und geringer Aufnahme von gesättigten Fetten, Zucker und Salz.
4. Vereinbarkeit mit föderalen Zuständigkeiten
Zwar liegen Schul- und Kitawesen in der Zuständigkeit der Länder, doch kann der Bund durch Gesetzgebung im Bereich Gesundheits , Verbraucher und Klimaschutz sowie über Förderprogramme und gemeinsame Standards maßgebliche Impulse setzen. Ein Bundestagsbeschluss, der die Bundesregierung auffordert, einen entsprechenden Rechtsrahmen auszuarbeiten und mit den Ländern umzusetzen, respektiert den Föderalismus und nutzt zugleich die bundespolitische Verantwortung für öffentliche Gesundheit, Klima- und Ressourcenschutz.
5. Praktische Umsetzbarkeit
Bereits heute gibt es Einrichtungen der Kinderbetreuung, die vollständig oder weitgehend vegan verpflegen und zeigen, dass eine bedarfsgerechte und akzeptierte vegane Kinderernährung organisatorisch möglich ist. Die DGE stellt zudem Materialien für die Gestaltung veganer Mittagsverpflegung in Kitas und Schulen bereit. Die Erfahrungen dieser Einrichtungen und die vorhandenen professionellen Standards können für eine bundesweit abgestimmte Umsetzung genutzt werden.
Aus den genannten Gründen bitte ich den Deutschen Bundestag, mein Anliegen wohlwollend zu prüfen und die notwendigen Schritte einzuleiten, damit in allen öffentlich verantworteten Gemeinschaftsverpflegungen in Deutschland künftig mindestens eine vollwertige vegane Mahlzeit als tägliche Wahloption verpflichtend angeboten wird.